Bezugsberechtigte Kunden für Forschung & Lehre
Beachten Sie, dass Microsoft Lizenzen für Forschung und Lehre günstiger als kommerzielle Lizenzen sind und deshalb nur von bezugsberechtigten Kunden für Forschung & Lehre legal erworben und genutzt werden dürfen. Wenn Unternehmen oder Personen, die nicht bezugsberechtigt sind, trotzdem Microsoft Lizenzen für Forschung & Lehre einsetzten machen Sie sich strafbar.
Des Weiteren, wenn es zu Lizenz Reviews oder Hausdurchsuchungen bei diesen Unternehmen kommt, ist das Unternehmen nicht lizenziert und muss somit die rechtlichen Konsequenzen tragen. Dies bedeutet immer Nachlizenzierung sowie zusätzlich bei Hausdurchsuchungen auch Schadensersatz in Höhe des doppelten entstanden Schadens (Urheberrechtsgesetz §86, §87 Abs,1+3).
Die Tabelle zeigt welche Kunden für Forschung & Lehre in Österreich für welches Lizenzprogramm bezugsberechtigt sind. Alle Lizenzen können über die österreichischen Education Handelspartner erworben werden.
| Bezugsberechtigte für folgende Produkte: | |||||
| Institution | Einzelpakete als Schulversion | Open Lizenz für Forschung & Lehre | Select Lizenz für Forschung & Lehre | School Agreement | Campus Agreement |
Staatlich anerkannte Schulen gemäß | |||||
Kindergärten, Kindertagesheime und Kinderhorte | |||||
Staatliche anerkannte Universitäten und Fachhochschulen | |||||
öffentliche Bibliotheken, die gebührenfrei Bibliotheksdienstleistungen erbringen | |||||
öffentliche Museen, die dauerhaft bestehen und hauptsächlich zu erzieherischen und ästhetischen Zwecken bewegliche Objekte ausstellen | |||||
Gesamtösterreichische Einrichtungen der Erwachsenenbildung gemäß § 7 Abs. 1 des Erwachsenenbildung- Förderungsgesetzes | |||||
Auf Non-Profit-Basis arbeitende Organisationen, die zu 100% im Schulungsbereich tätig sind | |||||
Wohltätigkeitsorganisationen, die auf einer Non-Profit-Basis arbeiten und Begünstigungswürdigkeit nach §§ 35, 36 BAO (gemeinnützige Zwecke) oder § 37 BAO (mildtätige Zwecke) vorliegt. | |||||
Spezieller Hinweis für Krankenhäuser, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Forschungseinrichtungen:
Krankenhäuser, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Forschungseinrichtungen sind nicht berechtigt Lizenzen für Forschung & Lehre zu erwerben, es sei denn sie sind zu 100% im Eigentum einer Universität, Fachhochschule oder dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung. Dies trifft (mit Einschränkungen) auf Universitätskliniken und wissenschaftliche Einrichtungen im Bereich des BMWF entsprechend Forschungsorganisationsgesetz Abschnitt E zu.
Beispiele für Institutionen, die nicht berechtigt sind Microsoft Lizenzen für Forschung & Lehre zu erwerben und zu benutzen:
| • | Kommerzielle Schulungscenter (auch wenn dort AMS Schulungen stattfinden) |
| • | Eltern (mit Ausnahme der Office Home and Student 2007) |
| • | Kirchen |
| • | Krankenhäuser, Ambulanzen |
| • | Außeruniversitäre und kommerzielle Forschungseinrichtungen |
| • | Non-profit Organisationen, die obige Kriterien nicht erfüllen (z.B. Freiwillige Feuerwehr) |