Wer ist bezugsberechtigt?

Aktualisiert: 26. März 2008
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Bezugsberechtigte Kunden für Forschung & Lehre

Beachten Sie, dass Microsoft Lizenzen für Forschung und Lehre günstiger als kommerzielle Lizenzen sind und deshalb nur von bezugsberechtigten Kunden für Forschung & Lehre legal erworben und genutzt werden dürfen. Wenn Unternehmen oder Personen, die nicht bezugsberechtigt sind, trotzdem Microsoft Lizenzen für Forschung & Lehre einsetzten machen Sie sich strafbar.

Des Weiteren, wenn es zu Lizenz Reviews oder Hausdurchsuchungen bei diesen Unternehmen kommt, ist das Unternehmen nicht lizenziert und muss somit die rechtlichen Konsequenzen tragen. Dies bedeutet immer Nachlizenzierung sowie zusätzlich bei Hausdurchsuchungen auch Schadensersatz in Höhe des doppelten entstanden Schadens (Urheberrechtsgesetz §86, §87 Abs,1+3).

Die Tabelle zeigt welche Kunden für Forschung & Lehre in Österreich für welches Lizenzprogramm bezugsberechtigt sind. Alle Lizenzen können über die österreichischen Education Handelspartner erworben werden.

Bezugsberechtigte für folgende Produkte:
EinzelpersonenFit for the FutureEinzelpakete als Schulversion
     Fit for the Future     Einzelpaket als Schulversion

Schüler an einer staatlich anerkannten Schule

     Ja     Ja

Immatrikulierte Studierende an einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule

     Ja     Ja

Lehrkräftean einer staatlich anerkannten Schule, Universität oder Fachhochschule

     Ja     Ja

Kursteilnehmer in den unten definierten Schulungsinstitutionen

nein     Ja

Bezugsberechtigte für folgende Produkte:
InstitutionEinzelpakete als SchulversionOpen Lizenz für Forschung & LehreSelect Lizenz für Forschung & LehreSchool AgreementCampus Agreement
     Einzelpaket als SchulversionOpen Lizen für Forschung & LehreSelect LizenzSchüler, StudierendeCampus Agreement

Staatlich anerkannte Schulen gemäß
§ 1 (Geltungsbereich) des österreichischen Schulorganisationsgesetzes, sowie land- und forstwirtschaftliche Schulen

     Ja     Ja     Ja     Ja     nein

Kindergärten, Kindertagesheime und Kinderhorte

     Ja     Ja     Ja     nein     nein

Staatliche anerkannte Universitäten und Fachhochschulen

     Ja     Ja     Ja     nein     Ja

öffentliche Bibliotheken, die gebührenfrei Bibliotheksdienstleistungen erbringen

     Ja     Ja     Ja     nein     nein

öffentliche Museen, die dauerhaft bestehen und hauptsächlich zu erzieherischen und ästhetischen Zwecken bewegliche Objekte ausstellen

     Ja     Ja     Ja     nein     nein

Gesamtösterreichische Einrichtungen der Erwachsenenbildung gemäß § 7 Abs. 1 des Erwachsenenbildung- Förderungsgesetzes

     Ja     Ja     Ja     nein     nein

Auf Non-Profit-Basis arbeitende Organisationen, die zu 100% im Schulungsbereich tätig sind

     Ja     Ja     Ja     nein     nein

Wohltätigkeitsorganisationen, die auf einer Non-Profit-Basis arbeiten und Begünstigungswürdigkeit nach §§ 35, 36 BAO (gemeinnützige Zwecke) oder § 37 BAO (mildtätige Zwecke) vorliegt.

     Ja     Ja     Ja     nein     nein

Spezieller Hinweis für Krankenhäuser, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Forschungseinrichtungen:

Krankenhäuser, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Forschungseinrichtungen sind nicht berechtigt Lizenzen für Forschung & Lehre zu erwerben, es sei denn sie sind zu 100% im Eigentum einer Universität, Fachhochschule oder dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung. Dies trifft (mit Einschränkungen) auf Universitätskliniken und wissenschaftliche Einrichtungen im Bereich des BMWF entsprechend Forschungsorganisationsgesetz Abschnitt E zu.

Beispiele für Institutionen, die nicht berechtigt sind Microsoft Lizenzen für Forschung & Lehre zu erwerben und zu benutzen:

Kommerzielle Schulungscenter (auch wenn dort AMS Schulungen stattfinden)

Eltern (mit Ausnahme der Office Home and Student 2007)

Kirchen

Krankenhäuser, Ambulanzen

Außeruniversitäre und kommerzielle Forschungseinrichtungen

Non-profit Organisationen, die obige Kriterien nicht erfüllen (z.B. Freiwillige Feuerwehr)


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