Urheberrecht und Konsequenzen

Seit 1993 sind in Österreich Computerprogramme urheberrechtlich geschützt. Basierend auf einer EU Richtlinie vom Mai 1991 wurde das Urheberrecht zum Schutz von Computerprogrammen auch im österreichischen Recht verankert.

Computerprogramme sind Werke im Sinne des UrhG, wenn sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind." (§ 40a Abs. 1 UrhG)

Daraus ergeben sich folgende Punkte:

„Programme in jeder Gestalt“ sind urheberrechtlich geschützt, darunter ist insbesondere auch in Hardware integrierte Software zu verstehen.

Allein der Hersteller hat das Recht zum Vervielfältigen, Übersetzen, Ändern, Verbreiten, Vermieten und Verleihen eines Produktes, Dritte dürfen dies nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Rechtsinhabers tun.

Es gilt: pro installierter Kopie einer Software ist eine Lizenz erfoderlich

Bei vorsätzlichem Einsatz von illegaler Software macht sich der Unternehmensinhaber strafbar.

In der Regel sind dann im Rahmen des sogenannten Organisationsverschuldens die verantwortlichen Manager des Unternehmens haftbar.

Auch Anwender, die Software illegal einsetzen, sind nicht vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt.

Konsequenzen von Urheberrechtsverstößen

Vorsätzliche Verletzungen des Urheberrechts sind strafbar und werden gerichtlich verfolgt! Das heißt: Unternehmen, die Software unlizenziert einsetzen, machen sich strafbar und müssen mit zivil- oder strafrechtlicher Ahndung rechnen. Im Rahmen des sogenannten Organisationsverschuldens haftet in den allermeisten Fällen der Geschäftsführer eines Unternehmens. Die strafrechtlichen Bestimmungen sehen für Verletzer sowie Unternehmensinhaber, die derartige Eingriffe im Betrieb ihres Unternehmens nicht verhindern, Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten - bei Gewerbsmäßigkeit sogar bis zu 2 Jahren -, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Vernichtung und Unbrauchbarmachung von Eingriffsgegenständen und Eingriffsmitteln sowie Urteilsveröffentlichungen vor. Zivilrechtlich bestehen darüber hinaus Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt oder (bei Verschulden) Schadenersatz, Gewinnherausgabe und Rechnungslegung. Auch marken- und wettbewerbsrechtlich wird gegen Verletzer vorgegangen. Hinzu kommen meist erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten. Lesen Sie im Kapitel Software und Lizenz Management nach, wie Sie als Verantwortlicher in einem Unternehmen solchen unangenehmen Konsequenzen vorbeugen können. Legales Lizenzieren muß nicht teuer sein - lesen Sie hier über preiswerte Lizenzierungsformen:

Retail- oder Einzelhandelsprodukte
Retail-Produkte dürfen frei auf dem Markt vertrieben werden. Sie befinden sich in der Regel in einer farbigen Verpackung. Nähere Informationen zu Sicherheitsmerkmalen in der Einzelhandelsversion finden Sie unter "Produktemerkmale" unter der Rubrik "Produktidentifikation".

OEM- und Systembuilder-Produkte
Für den Vertrieb von Microsoft Produkten mit Hardware gibt es folgende unterschiedliche Programme:

1.

OEM-Verisonen unterliegen einem Lizenzvertrag, den Hardware-Hersteller direkt mit Microsoft schließen. Der Vertrag berechtigt den Lizenznehmer, seine PCs zusammen mit der im Vertrag lizenzierten Software auszuliefern.

2.

SB-Versionen sind über einen der autorisierten Microsoft OEM-Distributoren oder im seriösen Fachhandel zu beziehen. Diese Versionen eignen sich zur Vorinstallation, können aber auch einzeln vertrieben werden.

3.

OEM for System Builder-Versionen können bei den Microsoft OEM-Distributoren bezogen werden. Die System Builder schließen dazu einen Vertrag mit Microsoft, in dem sie sich zur Vorinstallation dieser Version verpflichten.

Des Weiteren gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, über Volumenlizenzen günstig den gesamten Softwarebedarf zu decken.

1.

Microsoft Lizenzen mieten und kaufen:
Mit den Lizenzprogrammen zum Ratenkauf Multi-Year OPEN License (ab 5 bis 250 PCsund Enterprise Agreement (ab 250 PCs) können Sie Lizenzen erwerben und schonen aufgrund der jährlichen Ratenzahlungen die Liquidität Ihres Unternehmens.

2.

Microsoft Lizenzen mieten:
Mieten statt kaufen. Für Unternehmen, die ihr IT-Budget schonen und ihre Liquidität erhalten möchten, ist OPEN Subscription License (bis ca. 250 PCs) und Enterprise Agreement Subscription (ab 250 PCs) die optimale Lösung. Oder Sie nutzen ganz bequem "Software as a Service" von einem Application-Service-Provider (ASP).

3.

Microsoft Lizenzen kaufen:
Je nach Unternehmensgröße bieten wir unterschiedliche Modelle für den Erwerb von Software-Lizenzen an. Für Unternehmen unter 250 PCs ist OPEN License das optimale Programm. Für Kunden mit mindestens 250 PCs bieten wir Select License an.

Organisationsverschulden

Haftbar gemacht werden im Rahmen des sogenannten Organisationsverschuldens die "Organe" des Unternehmens, also Geschäftsinhaber, GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstände oder geschäftsführende OHG-Gesellschafter. Dabei ist es unerheblich, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Fahrlässig handelt ein Geschäftsführer schon dann, wenn er die "verkehrsübliche Sorgfalt außer acht läßt". Das ist beispielsweise der Fall, wenn er seinen Mitarbeitern keine geeigneten Arbeitsanweisungen gibt, um die Einhaltung der Lizenzbestimmungen sicherzustellen. Bei vorsätzlichem Handeln verstößt ein Unternehmer sogar in strafbarer Weise gegen das Urheberrecht, so daß - bei Gewerbsmäßigkeit - Haftstrafen bis zu 2 Jahren ins Haus stehen. Die Voraussetzung für die eigene Sicherheit im Unternehmen ist ein gutes Software Management!


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