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Lizenzfragen zum Upgrade auf Windows 7

Das Upgrade auf Windows 7 aus lizenzrechtlicher Sicht: Welche Vorgängerversionen qualifizieren für ein Upgrade? Was ist bei Volumenlizenzen zu beachten? Was geschieht bei einem Hardware-Wechsel? Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet:

  1. Gibt es unter Volumenlizenzprogrammen auch Vollversionen?

    Unter allen Volumenlizenzprogrammen sind Windows Desktop-Betriebssysteme ausschließlich als Upgrade verfügbar.

  2. Was muss ich beim Upgrade unter Volumenlizenzprogrammen beachten?

    Der Erwerb eines Windows Desktop-Betriebssystems als Upgrade-Lizenz unter Volumenlizenzprogrammen setzt immer voraus, dass der entsprechende Rechner für ein qualifizierendes Betriebsssystem lizenziert ist. Die als qualifizierende Upgrade-Basis für Windows 7 Professional geltenden Betriebssysteme haben wir für Sie in folgender Tabelle zusammengestellt:

    Qualifizierende BetriebssystemeNeues Enterprise Agreement / Open ValueBestehendes Enterprise Agreement / Open ValueSelect Plus / Select License-ProgrammOpen License-Programm

    Windows 7 (32- oder 64-bit)

    Enterprise (N,K, KN)*

    xxxx

    Professional (N, K, KN, Diskless)

    xxxx

    Ultimate

    xxxx

    Home Premium

    Home Basic

    Starter Edition

    Windows Vista (32- oder 64-bit)

    Enterprise (N,K, KN)

    xxxx

    Business (N, K, KN, Blade)

    xxxx

    Ultimate

    xxxx

    Home Premium

    Home Basic

    Starter Edition

    Windows XP (32- oder 64-bit)

    XP Professional (N, Tablet, Blade)

    xxxx

    XP Home Edition

    XP Starter Edition

    Windows 2000 Professional

    xxx

    Windows NT Workstation 4.0

    xxx

    Windows 98 (inklusive 2nd Edition)

    xxx

    Apple Macintosh

    xxx

    (Produktliste, Stand: September 2009)

  3. Wo finde ich aktuelle Listen der für ein Upgrade qualifizierenden Betriebssysteme?

    Eine Liste der qualifizierenden Betriebssysteme kann immer der aktuellen Produktliste entnommen werden, die Bestandteil aller Volumenlizenzverträge ist. Die Produktliste steht zum Download auf der folgenden Website zur Verfügung:
    Download der aktuellen Liste qualifizierender Betriebssysteme (engl.)

  4. Wie kann ich diese qualifizierenden Betriebssysteme als Volllizenz erwerben?

    Sie können eine Volllizenz als Einzelplatzlizenz erwerben, d. h. entweder zusammen mit neuer Hardware als Windows Desktop OEM-Lizenz, als Windows Desktop System-Builder-Lizenz oder als Einzelpaket (Full Package Product, FPP) sowie im Rahmen eines der Microsoft Legalisierungsprogramme ("Get Genuine").

  5. Bietet das Enterprise Agreement eine unbefristete Lizenz für das Windows Desktop-Betriebssystem?

    Ja, nach Zahlung aller Raten und Ablauf von Software Assurance hat der Kunde eine unbefristete Lizenz für das Windows Desktop-Betriebssystem. Aber gemäß den Bestimmungen der Volumenlizenzverträge darf die Upgrade-Lizenz des Windows Desktop-Betriebssystems unter Volumenlizenzprogrammen nicht nachträglich einem neuen Computer zugewiesen werden. Basislizenz, Computersystem (= Hardware) und das Upgrade des Windows Desktop-Betriebsystems unter Volumenlizenzprogrammen dürfen nach der Zuweisung grundsätzlich nicht mehr von einander getrennt werden.

  6. Ist eine Lizenz für Windows 7 Enterprise, die mit Software Assurance erworben wurde, an die Lebensdauer der Software Assurance gebunden?

    Nein, die Nutzungsrechte für Windows 7 Enterprise bestehen über die Laufzeit der Software Assurance fort. Dieses Nutzungsrecht an Windows 7 Enterprise besteht aber nur für die spezifische Hardware, welcher die Software Assurance zugewiesen war. Bei einem Hardware-Austausch erlischt die Lizenz.

  7. Kann bei einer Unternehmensfusion oder –übernahme eine Lizenz für ein Windows Desktop-Betriebssytem einem neuen Rechner zugewiesen werden, die aus Basislizenz und dem Upgrade des Windows Desktop-Betriebssystems unter Volumenlizenzprogrammen besteht?

    Nein, mit dem Upgrade unter Volumenlizenzprogrammen sind gemäß den Lizenzbestimmungen von Microsoft die Basislizenz, die Hardware und das Upgrade zu einer Einheit geworden. Das Nutzungsrecht an Basis- und Upgradelizenz erlischt mit dem Austausch der Hardware.

  8. Wir haben unter einem Volumenlizenzvertrag das Windows Desktop-Betriebssystem unter Software Assurance lizenziert. Dürfen wir bei einer Unternehmensfusion oder -übernahme das ganze Betriebssystem inkl. der aktiven Software Assurance einem neuen Rechner neu zuweisen ?

    Nein, das Nutzungsrecht für die Basislizenz und das Upgrade erlischt mit dem Wechsel der Hardware. Das gilt unabhängig davon, ob dem ursprünglichen Rechner noch eine aktive Software Assurance zugewiesen war. Sie können die aktive Software Assurance aber einem neuen Rechner zuweisen, wenn dieser für ein qualifizierendes Betriebssystem lizenziert ist. (siehe hierzu auch Frage 2 und 4)

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