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Exchange Server 2010-Lizenzierung

Exchange Server 2010 wird nach dem zweistufigen Server-Client Access License (CAL)-Lizenzmodell lizenziert. Das heißt, für den Server ist eine Serverlizenz und für die Server-Zugriffe auf der Geräte- bzw. Nutzerseite sind Zugriffslizenzen bzw. CALs (Client Access Licenses) zu erwerben.

Zugriffe auf die Exchange Server-Software werden über so genannte Zugriffslizenzen (Client Access License; CALs) lizenziert. Diese Zugriffslizenzen können Sie entweder einem Gerät (Geräte-CAL) oder einem Nutzer (Nutzer-CAL) zuweisen. Zugriffslizenzen sind versionsspezifisch, das heißt, die CAL-Version muss identisch mit oder höher als die des Servers sein.

  • Geräte-CAL: Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung durch einen Nutzer, damit er auf Instanzen der Server-Software zugreifen kann.

  • Nutzer-CAL: Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung eines Geräts, damit er auf die Server-Software zugreifen kann.

Windows Server 2008 R2-Lizenzierung

Den Zugriffslizenztyp müssen Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs bestimmen. Entscheiden Sie sich dafür, die CAL mit Software Assurance zu lizenzieren, können Sie bei der Software Assurance-Verlängerung den Zugriffslizenztyp ändern.

Bitte beachten Sie: Sie benötigen keine CALs für Nutzer oder Geräte, die auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, ohne direkt oder indirekt durch Active Directory oder Lync Server authentifiziert zu werden.

Exchange Enterprise CAL

Für folgende Funktionalitäten ist eine Exchange Enterprise CAL erforderlich: Voicemail, persönliches Archiv, erweiterte Richtlinien für mobile Anwendungen; Informationsschutz und Einhaltung von Vorschriften, Suche in mehreren Postfächern, Legal Hold, Benutzerdefinierte Aufbewahrungsrichtlinien und Journale pro Nutzer/Verteilerliste.

Outlook Desktop-Applikation

Bitte beachten Sie: Eine Exchange Server 2010 CAL beinhaltet kein Nutzungsrecht für die E-Mail-Verwaltungs-Software Microsoft Outlook. Diese muss gesondert bzw. über die Microsoft Office Suite lizenziert werden.

Möchten Sie einer nicht genau zu definierenden Anzahl an externen Nutzern den Zugriff auf den Server ermöglichen, ist eine Externe Connector (EC)-Lizenz die richtige Lösung. Nachdem sie einem Server zugewiesen wurde, ermöglicht sie einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf die Server-Software auf dem Server zuzugreifen.

Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte des Lizenznehmers oder seiner verbundenen Unternehmen noch Vertragspartner oder Vertreter vor Ort beim Lizenznehmer oder seiner verbundenen Unternehmen sind.

Bitte beachten Sie: Für externe Nutzer, die nur über das Internet zugreifen, ohne von der Server-Software oder durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden, ist weder eine CAL noch eine EC-Lizenz erforderlich.

Virtualisierung des Exchange Server 2010

Für jede Exchange Server-Lizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder einer virtuellen Betriebssystemumgebung (OSE) auf dem lizenzierten Server auszuführen.

Ausführen von Instanzen zusätzlicher Software

Außerdem haben Sie das Recht, eine beliebige Anzahl von Instanzen der zusätzlichen Software Exchange Management Tools in physischen oder virtuellen OSEs auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Diese Instanzen dürfen jedoch nur mit der Serversoftware verwendet werden. Dabei kann die Verwendung der Instanz direkt oder indirekt über andere zusätzliche Software erfolgen.

Neuzuweisung einer Lizenz innerhalb einer Serverfarm

Normalerweise ist eine Neuzuweisung einer Lizenz nur nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen zulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen können Server- bzw. Prozessorlizenzen innerhalb einer Serverfarm aber jederzeit einem neuen Server zugewiesen werden.

Was ist eine Serverfarm?

Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch folgendermaßen angeordnet sind:

  • In einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

  • innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).

Neuzuweisung von Lizenzen

Innerhalb einer Serverfarm können Sie Serverlizenzen, für die Volumenlizenzbestimmungen zur Lizenzmobilität gelten, so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Volumenlizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm zugewiesen werden.

Die Neuzuweisung von Lizenzen über mehrere Serverfarmen hinweg ist nur nach Ablauf einer 90-Tages-Frist nach der letzten Zuweisung möglich.

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