Checkliste für den Erwerb von gebrauchter Software
Wichtige Punkte für Anwender, die vor einem möglichen Erwerb von gebrauchten Softwareprodukten geklärt sein müssen:
1) Sind die gebrauchten Produkte bzw. Lizenzen überhaupt „echt“?
Microsoft erhält tagtäglich viele Einsendungen von gefälschten und manipulierten Produkten. Darunter befinden sich nicht nur gefälschte Datenträger, sondern auch in erheblichem Maß unechte Handbücher, Echtheitszertifikate und EULAs sowie andere gefälschte Lizenzverträge. Darüber hinaus werden am Markt eine Vielzahl von manipulierten Produkten angeboten, d.h. die originalen Microsoft Produkte werden nicht in der originalen Art und Weise vertrieben, insbesondere fehlen oftmals Produktbestandteile oder es werden echte und gefälschte bzw. gebrauchte und neue Produktbestandteile gemischt und arglosen Kunden angeboten.
Microsoft bietet einen kostenlosen
Service zur Überprüfung der Echtheit von Microsoft Produkten und Lizenzverträgen an.
2) Ist eine Lizenzübertragung nach den Bestimmungen des Lizenzvertrags überhaupt möglich? Die unterschiedlichen Microsoft Verträge enthalten Regelungen zur Übertragbarkeit der Rechte an der jeweiligen Software. Diese stehen zum Beispiel in den Vertragsklauseln zu:
„Übertragung von Lizenzen an verbundene Unternehmen oder an Dritte“
„Softwareübertragung“
„Updates“
„Das Recht zur Nutzung eines lizenzierten Produktes...“ etc.
Wenn Interessenten die Regelungen zur Übertragbarkeit der Rechte an der jeweiligen Software beachten, gehen sie kein Risiko ein.
3) Sofern der jeweilige Vertrag eine Lizenzübertragung erlaubt, ist zu prüfen, ob der Lizenznehmer seine Rechte auch tatsächlich unter Beachtung der Vorgaben des Lizenzvertrages übertragen hat. Der Zweitnutzer muss sichergehen, dass der Ersterwerber (z.B. ein Select-Kunde) seine Lizenzen auch tatsächlich mit einem Vertrag auf den Zweiterwerber übertragen hat. Ist laut Vertrag die Zustimmung des Rechteinhabers (des Softwareherstellers) zur Übertragung erforderlich, muss geprüft werden, ob diese Zustimmung bereits (schriftlich vom Softwarehersteller) erteilt wurde.
4) Vorsicht vor selbst gedruckten Lizenzdokumenten, die nicht von Microsoft stammen! Nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Nutzer der Software beweisen, dass sie eine rechtmäßige Lizenz besitzen. Beim Erwerb einer gebrauchten Lizenz bedeutet dies, dass belegt werden muss, an wen Microsoft ursprünglich die Lizenz vergeben hat und wie und über wen sie dann auf den neuen Nutzer übertragen worden ist (sog. Nachweis der Rechtekette).
5) Gerade wenn Interessenten im Zusammenhang mit gebrauchter Software notarielle Beglaubigungen vorgelegt bekommen, sollten sie prüfen, was konkret der Notar hier beglaubigt.
Zum Teil werben Anbieter (angeblich) gebrauchter Software damit, dass ein Notar die Wirksamkeit des Erwerbs bestätigt. Bei solchen Notartestaten ist größte Vorsicht geboten. Zum einen liegt dem Notar nach dem Wortlaut der bisher bekannten notariellen Testate der Original Lizenzvertrag, der übertragen werden soll, gar nicht vor. Ohne diesen kann er die Wirksamkeit der Übertragung gar nicht prüfen. Zum anderen wäre die Prüfung durch den Notar auch unzulässig, da Notare nach der Deutschen Notarordnung solche Prüfungen nicht durchführen dürfen. Schließlich werden diese Notartestate zumeist von einem Schweizer Notar ausgestellt, der naturgemäß keine Prüfung nach dem Deutschen Urheberrecht vornehmen kann. Dementsprechend ist die Verwendung solcher Notartestate schon mehrfach von Deutschen Gerichten als irreführend und damit unzulässig bezeichnet worden (OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 18.05.2010, Az.: 11 U 69/09).
6) Wurden die angebotenen gebrauchten Produkte bzw. Lizenzen vollständig übergeben und bestand im Vorfeld die Möglichkeit, die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen?
Bei Produkten:
In der Regel werden Datenträger, Handbuch, Echtheitszertifikat und im Idealfall eine Rechnungskopie übergeben. Zum Schutz vor Manipulationen und Fälschungen ist es empfehlenswert, aber nicht zwingend notwendig, sich auch eine Kopie der Originalrechnung geben zu lassen.
Original Endbenutzer-Lizenzbestimmung (Enduser License Agreement, kurz: EULA) oder Volumenlizenzvertrag
Kopie des Lizenzvertrags und des Beitrittsvertrages inkl. aller Nebenabreden
Eine Kopie der Product Use Rights (PURs) der Releasestände, die übertragen werden
Eine Kopie der zum Volumenlizenzvertrag gehörigen Produktliste (Productlist)
Volumenlizenzkeys
Ggf. Datenträger
Microsoft-Übertragungsformular, mit welchem bestätigt wird, dass die Übertragung vertragsgerecht durchgeführt und obige Unterlagen vorgelegt und akzeptiert wurden
Bestätigung des Übertragenden, dass die Software sich nicht mehr bei ihm oder seinen verbundenen Unternehmen im Einsatz befindet und von den Computern gelöscht wurde
GGfs Zustimmung von Microsoft
Im Falle von Upgrades oder Software Assurance: Nachweis der kompletten Lizenzkette sowie der Zahlung aller Software Assurance Raten
Bei Volumenlizenzverträgen dürfen Desktop-Betriebssysteme grundsätzlich nur zusammen mit der zugrunde liegenden Betriebssystemlizenz und dem Computersystem übertragen werden, auf dem sie zuerst installiert waren. Darüber hinaus gelten die vertraglich vereinbarten Beschränkungen.
Den Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs der Produkte
Social Bookmarks – was steckt dahinter?
Was sind Social Bookmarks?
Social Bookmarks sind Internet-Lesezeichen, die in einem Netz (Internet oder Intranet) von registrierten Benutzern gesetzt und mittels eines RSS-Feeds verfolgt werden können. So genannte Social Bookmark-Netzwerke - wie sie Facebook und andere Anbieter bereitstellen - sind für das Sammeln von Links, Nachrichtenmeldungen Podcasts oder Videos konzipiert. Die Lesezeichen lassen sich nach Kennwörtern (Tags), Tag-Kombinationen, Kategorien oder Benutzern auflisten.
Wie nutzt man Social Bookmarks?
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