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Microsoft Gebrauchte Software - Hintergründe

Gebrauchte Software - Chance oder Risiko für Händler?

Was macht das Produkt Software besonders schützenswert?
Microsoft investiert pro Jahr etwa 7,2 Milliarden US-Dollar in Forschung und Entwicklung. Neben den finanziellen Aufwendungen fließt geistiges Eigentum in die Produkte ein, weshalb sie urheberrechtlich als besonders schützenswert angesehen werden. Deshalb regelt Microsoft die Nutzung, Verwendung und Übertragung seiner Software Produkte explizit in seinen Lizenzbestimmungen.

Wann ist der Weiterverkauf von Lizenzen kritisch?
Ob gebrauchte Softwarelizenzen verkauft werden dürfen, hängt zunächst vom jeweiligen Lizenzvertrag ab. Kritisch sind vor allem weiterverkaufte Lizenzen, die Bestandteil eines Volumenlizenzpaketes sind, wie zum Beispiel bei Konzern-(Enterprise Agreement-), Select- oder Open-Verträgen. In diesen Fällen darf die Softwarelizenz laut Vertragstext teilweise nur nach Zustimmung des Softwareherstellers - zum Beispiel Microsoft - weiterverkauft werden. Einige Hersteller schließen sogar eine Übertragung generell aus. Wird die Software dennoch ohne Einverständnis des Herstellers übertragen, setzt das kaufende Unternehmen Software ein, die nach Meinung von Microsoft nicht richtig lizenziert ist. Dies begründet sich einerseits aus vertraglichen, andererseits aus urheberrechtlichen Bestimmungen. Die Folgen für Unternehmen, die nicht ordentlich übertragene Software kaufen beziehungsweise einsetzen: Sie dürfen die Software zukünftig nicht weiter nutzen und müssen für die bereits erfolgte unberechtigte Nutzung Schadenersatz zahlen. Die anfangs scheinbar günstigen Lizenzen aus zweiter Hand erweisen sich so später möglicherweise als Kostenfalle. Aufgrund der Komplexität dieses Themas wird empfohlen, grundsätzlich den Hersteller bei der Übertragung von gebrauchten Lizenzen mit ins Boot zu nehmen.

Bei gebrauchten Einzelversionen von Software - so genannte Full Package Products (FPP), wie sie beispielsweise im Fachhandel erhältlich sind - gibt es keine Einwände gegen einen Weiterverkauf, sofern der Lizenzvertrag eine Übertragung erlaubt, das komplette Paket inklusive Original-CD, Echtheits­zertifikat sowie Handbuch übergeben und die Software auf dem eigenen PC gelöscht wird. Hier muss der Hersteller der Software nicht mit einbezogen werden.

Worauf ist generell beim Handel mit gebrauchter Software zu achten?
Anders bei Volumenlizenzen: hier sollte beim Kauf oder Verkauf von gebrauchter Software immer der Hersteller der Software miteinbezogen werden, egal ob Datenträger oder Lizenzrechte erworben werden. Sicher gibt es seriöse Anbieter von gebrauchter Software. Aber leider entpuppen sich gerade angeblich gebrauchte Original-Datenträger immer wieder als Fälschungen. Rechtssicherheit erhalten Käufer und Verkäufer nur durch Abstimmung mit dem Hersteller. Werden die Hersteller nicht einbezogen und kommen in der Folge Zweifel an der Wirksamkeit der Lizenzübertragung auf, muss der Käufer und Nutzer der gebrauchten Software beweisen, dass er entsprechende Originallizenzen erworben hat. Außerdem erwarten Kunden natürlich auch weiterführende Leistungen, die beim Kauf von Originallizenzen enthalten sind. Ohne Update-Berechtigungen oder Service-Ansprüche gehen dem Kunden wichtige Leistungen verloren, die das Verhältnis zwischen Händler und Kunden schnell trüben können. Zur Sicherheit aller Beteiligten sollte deshalb der Hersteller mit ins Boot genommen werden, bevor ein scheinbar gutes Geschäft ungeahnte Folgen hat.

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