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Microsoft Gebrauchte Software - Hintergründe

Gebrauchte Software - Die Urteile im Überblick

Pro Rechteinhaber Contra Rechteinhaber Neutral

OLG München „Oracle Verfahren“
(Az. 6 U 2759/07)

  • Rechtswidrigkeit des Handels mit gebrauchter Software im konkreten Fall bestätigt;
  • Nichtzulassung der Revision zum BGH, da nach Ansicht des OLG München Rechtslage „klar und eindeutig“;
  • Nichtzulassungsbeschwerde von UsedSoft läuft.

LG München
(Az. 30 O 8684/07)

  • Entscheidung einer nicht auf Urheberrecht spezialisierten Zivilkammer in einem Kaufpreisstreit;
  • Kaufpreisanspruch für gebrauchte Softwarelizenzen bestand in diesem Einzelfall.

BGH „OEM Urteil“
(Az. I ZR 244/97)

  • BGH entschied nur über die urheberrechtliche Durchsetzbarkeit von Unbundling-Restriktionen, diese verneinte er.
    Vertragliche Durchsetzung nach wie vor zulässig.

OLG Frankfurt am Main
(Az.: 11 W 15/09)

  • Erschöpfung kann nur an einem bestimmten – körperlichen –Werkexemplar und nicht an Rechten bzw. Rechte verkörpernden Urkunden eintreten;
  • § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG ist auf per Download erworbene Software nicht analog anzuwenden.
  • Nichtzulassungsbeschwerde von UsedSoft läuft.
 

Hanseatisches Oberlandesgericht
(Az. 5 U 140/06)

  • OLG hat ausdrücklich die urheberrechtliche Frage offen gelassen und allein das UWG angewandt.

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