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Neues Hauptsacheurteil bestätigt Urteil des OLG Frankfurt gegen usedSoft
Das Landgericht Frankfurt am Main hat im April 2011 das dritte Urteil gegen usedSoft gefällt. Darin wird der Gebrauchtsoftware-Händler zum ersten Mal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Zudem wird es dem Gebrauchtsoftware-Händler verboten, seinen Kunden, gefälschte „Lizenzurkunden“ und entsprechend falsche und irreführende „notarielle Bestätigungen“ anzubieten. Das Gericht hält ausdrücklich fest, dass der Notar anhand der ihm vorliegenden Unterlagen nicht prüfen konnte, ob die Lizenzen überhaupt wirksam an den Gebrauchtsoftware-Händler übertragen worden sind.
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EUGH wird über Vertrieb gebrauchter Softwarelizenzen entscheiden
Unterschleißheim, 3. Februar 2011. Der Rechtsstreit zwischen einem Softwarehersteller und einem Händler von gebrauchten Softwarelizenzen wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt.
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