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Gebrauchte Software - Das Informationsportal

Gebrauchte Software - Informationsportal

Gebrauchte Software, used Software, stille Software, Secondhand Software - das Vokabular für gebrauchte Lizenzen ist vielfältig. Doch wie ein roter Faden zieht sich durch das Thema stets dieselbe Frage: Unter welchen Bedingungen dürfen gebrauchte Softwarelizenzen gehandelt werden? Zahlreiche Gerichtsprozesse und Urteile zum Handel von und den Nutzungsrechten an Einzellizenzen und Volumenlizenzen gab es bereits. Weitere folgen sehr wahrscheinlich. Das Informationsportal zum Thema gebrauchte Software beantwortet Fragen zur Sache und hält zum Stand der Dinge auf dem Laufenden.

BITKOM-Stellungnahme

Der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) hat am 25. März 2009 eine neue Stellungsnahme zum Handel mit gebrauchter Software veröffentlicht. Sie gibt einen Überblick über die relevanten Verfahren und macht die Position der Branche deutlich.
» Stellungnahme des BITKOM

FAZ zu gebrauchter Software

Unter der Überschrift “Klar und eindeutig. Enge Grenzen für den Handel mit gebrauchter Software” veröffentlichte Peter Bräutigam in der Frankfurt Allgemeinen Zeitung einen aufschlussreichen Artikel zum Thema. Hier können Sie den vollständigen Beitrag lesen.

» Zum Beitrag aus der FAZ

Aktuelles Urteil OLG Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf hatte am 29. Juni 2009 eine einstweilige Verfügung erlassen, die einem Händler es verbietet, im geschäftlichen Verkehr die streitgegen- ständlichen Computerprogramme anzubieten, zu vertreiben und in Verkehr zu bringen, wenn diese sich nicht auf einem vorinstallierten Hardwaregerät befinden.

» Pressemeldung zum Gerichtsurteil

Aktuelles Urteil OLG Frankfurt

Am 12. Mai 2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Az. 11 W 15/09) entschieden, dass durch den Vertrieb einzelner Microsoft Echtheitszertifikate (sogenannte Certificates of Authenticity, kurz COAs) sowohl die Urheberrechte als auch die Markenrechte von Microsoft verletzt werden.

» Pressemeldung zum Gerichtsurteil


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