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Neues Hauptsacheurteil bestätigt Urteil des OLG Frankfurt gegen usedSoft
Das Landgericht Frankfurt am Main hat im April 2011 das dritte Urteil gegen usedSoft gefällt. Darin wird der Gebrauchtsoftware-Händler zum ersten Mal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Zudem wird es dem Gebrauchtsoftware-Händler verboten, seinen Kunden, gefälschte „Lizenzurkunden“ und entsprechend falsche und irreführende „notarielle Bestätigungen“ anzubieten. Das Gericht hält ausdrücklich fest, dass der Notar anhand der ihm vorliegenden Unterlagen nicht prüfen konnte, ob die Lizenzen überhaupt wirksam an den Gebrauchtsoftware-Händler übertragen worden sind.
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Handelsblatt zu den Tücken der Second-Hand-SoftwareGebrauchte Programme sind preiswert. Aber wenn die Original-Lizenz fehlt, kann das Schnäppchen sehr teuer werden. Die Firma HHS Usedsoft, die gebrauchte Software namhafter Hersteller anbietet, hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine weitere Niederlage einstecken müssen. Die Richter bestätigten eine auf Antrag des US-Konzerns Adobe Systems erlassene einstweilige Verfügung. |
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EUGH wird über Vertrieb gebrauchter Softwarelizenzen entscheiden
Unterschleißheim, 3. Februar 2011. Der Rechtsstreit zwischen einem Softwarehersteller und einem Händler von gebrauchten Softwarelizenzen wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt.
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FTD zu Second-Hand-SoftwareUnter der Überschrift “Streit um Software: Second-Hand-Programme können teuer werden” veröffentlichte FTD.de am 20.01.2010 einen aufschlussreichen Artikel zum Thema. Hier können Sie den vollständigen Beitrag lesen. |
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