A. Allgemeines
1. Was ist eigentlich gebrauchte Software?
Hinter diesem Oberbegriff versteckt sich eine Vielzahl verschiedener Angebote von Software. In der Vergangenheit wurde darunter vor allem der Zweit-Verkauf von Softwarepaketen – wie Retail- und System Builder-Versionen – durch den Ersterwerber verstanden. Neuerdings gibt es aber auch Angebote, bei denen einzelne Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen – ursprünglich beispielsweise im Rahmen eines Konzern-, Select-, oder Open-Vertrages erworben – abgespalten und übertragen werden. In den Medien verwendete Synonyme sind auch stille Software, Second-Hand-Software, used Software etc.
2. Kann Software weiter übertragen werden?
Hier muss man zwei Fälle unterscheiden:
- Nach Auffassung von Microsoft ist der Weiterverkauf vollständiger gebrauchter Softwarepakete mit Datenträger und den weiteren zum jeweiligen Produkt gehörenden Produktbestandteilen zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu zählt z. B. das Löschen der Software auf dem Altrechner und das Einhalten der Microsoft Lizenzbedingungen.
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Der Weiterverkauf von gebrauchter Software aus » Volumenlizenzverträgen an Dritte ist unseres Erachtens nur in Ausnahmefällen zulässig (z. B. im Rahmen des Verkaufs eines gesamten Unternehmens).
3. Ist gebrauchte Software automatisch keine rechtmäßige Lizenz?
Nein. Gebrauchte Einzelversionen von Software, die als Softwarepaket gekauft wurden, – so genannte » Full Package Products – können unseres Erachtens weiterverkauft werden, wenn das komplette Package inklusive aller Produktbestandteile wie z. B. dem originalen Datenträger, dem Handbuch, dem » Echtheitszertifikat (COA) übergeben wird, die Software auf dem eigenen PC gelöscht wird und die weiteren Lizenzbestimmungen beachtet werden.
4. Kann gebrauchte Software bei ebay weiterverkauft werden?
Gebrauchte Einzelversionen von Software, die als Softwarepakete verkauft werden, – so genannte » Full Package Products – können unseres Erachtens auch über ebay weiterverkauft werden, wenn das komplette Package inklusive aller Produktbestandteile wie z. B. dem originalen Datenträger, dem Handbuch, dem » Echtheitszertifikat (COA) übergeben wird, die Software auf dem eigenen PC gelöscht wird und die weiteren Lizenzbestimmungen beachtet werden.
5. Ist es richtig, dass nur die Nutzung von Raubkopien strafbar ist, nicht aber der Besitz?
Das ist so nicht ganz richtig. Nach der Auffassung von Microsoft kann sich nach dem » Urhebergesetz strafbar machen, wer Software unrechtmäßig vervielfältigt oder verbreitet.
Grundsätzlich muss immer sichergestellt sein, dass die Kopie der Software auf dem Rechner des ursprünglichen Nutzers oder weitere Kopien auf anderen Datenträgern gelöscht werden. Zusätzlich müssen unseres Erachtens alle Bestandteile des Originalprodukts übertragen werden, d. h. der Datenträger und das » Echtheitszertifikat (COA), gegebenenfalls auch Handbuch und Verpackung. Ferner müssen die im Originalprodukt enthaltenen Lizenzbedingungen des » Enduser License Agreements (EULA) beachtet werden.
8. Wie sieht die Rechtslage bei Volumenlizenzen aus?
Hier sieht es unserer Meinung nach anders aus. Eine pauschale Antwort gibt es allerdings nicht, da unsere Verträge hier zwischen verschiedenen Szenarien unterscheiden. In der Regel bedarf eine Übertragung auf Dritte der Zustimmung durch Microsoft. Wird Software unter Missachtung der Microsoft Lizenzverträge übertragen, handelt es sich nach unserer Auffassung um eine nicht wirksame Übertragung, und der Erwerber ist für eine Nutzung dieser Software nicht ausreichend lizenziert.
Nach unserer Auffassung muss deutlich zwischen » Softwarepaketen und » Volumenlizenzen unterschieden werden.
- Bei Softwarepaketen erhält der Nutzer ein vollständiges Softwareprodukt (insb. einen Datenträger mit der Software), das in der Regel nur auf einem PC genutzt werden darf.
- Bei Volumenlizenzen bekommt der Nutzer durch den Lizenzvertrag hingegen das Recht eingeräumt, die Software zu vervielfältigen und auf mehreren PCs zu nutzen.
10. Warum ist diese Differenzierung zwischen Softwarepaket und Volumenlizenz maßgebend?
Diese Unterscheidung ist bedeutsam, weil § 69c Nr. 3 Satz 2 » Urhebergesetz (UrhG) bestimmt, dass sich das Verbreitungsrecht des Rechtsinhabers in Bezug auf das mit seiner Zustimmung in Verkehr gebrachte Werkstück (das ist der Datenträger mit der Software) erschöpft. Die Weitergabe dieses Datenträgers ist also dann zulässig, wenn es keine anders lautende vertragliche Bestimmung gibt. Hieraus ergibt sich unseres Erachtens Folgendes:
Bei den » Softwarepaketen wird ein Datenträger übergeben, der das Nutzungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und zusammen mit den weiteren Lizenzbestimmungen transportiert.
Durch die Volumenlizenzverträge wird unseres Erachtens hingegen ein vertragliches Vervielfältigungsrecht (d. h. insbesondere für das Installieren) begründet, aber kein Verbreitungsrecht (das sich erschöpfen könnte). Die insoweit mitgelieferten Datenträger sind demnach Vervielfältigungsvorlagen, die aber nicht weiter verbreitet werden dürfen.
Fazit: Das Verbreitungsrecht an dem Datenträger kann sich unseres Erachtens erschöpfen, nicht aber ein vertraglich eingeräumtes Vervielfältigungsrecht.
Das Recht zur Nutzung eines lizenzierten Produkts, welches unter einem Beitritt mit Software Assurance erworben wurde, ist im Grundsatz zeitlich beschränkt, bis das Beitrittsunternehmen alle Raten für diese Produktlizenz bezahlt hat und die Laufzeit des Beitritts abgelaufen ist. Erst danach werden die gewährten » Lizenzen zu unbefristeten Lizenzen. Sonderfälle für den Fall einer Vertragsverlängerung oder einer vorzeitigen Vertragskündigung sind im Vertrag geregelt.
12. Können Volumenlizenzen für Desktop-Betriebssysteme getrennt von der Basislizenz übertragen werden?
Bei allen Microsoft Volumenlizenzverträgen darf die Übertragung von Desktop-Betriebssystemen nur zusammen mit der zugrunde liegenden Betriebssystemlizenz und dem Computersystem, auf dem sie zuerst installiert war, erfolgen (darüber hinaus gibt es noch weitere vertragliche Beschränkungen).
13. Woran erkenne ich eine gültige Lizenzurkunde?
Eine » Lizenzurkunde kann nur von dem Urheber der Software ausgestellt werden. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Herstellern über die Erkennungsmerkmale gültiger Lizenzurkunden. Lizenzurkunden, die von einem Dritten erstellt wurden, der vom Urheber hierzu nicht autorisiert wurde, sind unseres Erachtens nicht geeignet, die Nutzungsberechtigung nachzuweisen.
B. Volumenlizenzprogramme: Select License, Enterprise Agreement
1. Zwischen welchen Formen der Zugänglichmachung der Software ist zu differenzieren?
Die Volumenlizenzverträge unterschieden zwischen der sog. Sublizenzierung, der Neuzuweisung und der Übertragung von Volumenlizenzen.
- Sublizenzierung: In diesem Fall bleibt der Beitrittskunde selbst Lizenzinhaber, er stellt die Lizenzen jedoch seinen verbundenen Unternehmen im Rahmen der vertraglichen Bestimmung zu deren eigenen Nutzung zur Verfügung.
- Neuzuweisung: Von einer Neuzuweisung einer Lizenz wird gesprochen, wenn der Lizenzinhaber diese von einem Computersystem auf ein neues Computersystem transferiert. Zu einem Wechsel der Inhaberschaft an der Lizenz kommt es in diesem Fall jedoch nicht.
- Übertragung: Von einer Lizenzübertragung wird gesprochen, wenn die Inhaberschaft an einer Lizenz dauerhaft auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen wird.
2. Ist eine Sublizenzierung von Select bzw. EA Lizenzen an verbundene Unternehmen zulässig?
Ja, die Programmatik erlaubt ausdrücklich eine Sublizenzierung von Lizenzen an verbundene Unternehmen des Beitrittskunden (maßgebend ist hier die Definition von „verbundene Unternehmen“ des Microsoft Business Vertrags, nach der im Grundsatz eine Beteiligung von über 50 Prozent erforderlich ist).
3. Ist eine Sublizenzierung von Select bzw. EA Lizenzen auch an Dritte - z. B. Partnerfirmen – möglich?
Nein, gemäß den Microsoft Volumenlizenzverträgen ist eine Sublizenzierung ausdrücklich nur innerhalb des Konzerns, d. h. an verbundene Unternehmen zulässig.
Nein, es ist jedoch möglich, sofern diese » Lizenz mit einer aktiven Software Assurance verbunden ist, diese Software Assurance Lizenzen während der Laufzeit des Beitrittsvertrags einem neuen Computer zuzuweisen. Dieser benötigt dann jedoch eine entsprechende Desktop Betriebssystem Basislizenz. Welche Desktop Betriebssystem Lizenzen als entsprechende Basislizenzen gelten, ist der aktuellen Produktliste zu entnehmen.
Ja, allerdings nur dann, wenn es sich bei den entsprechenden » Lizenzen bereits um unbefristete Lizenzen handelt.
Wurden die Lizenzen mit Software Assurance erworben, so gelten sie dann als unbefristet, wenn alle ausstehenden Raten bezahlt und die Laufzeit des Beitrittsvertrags abgelaufen ist. Wurden die Lizenzen nur als „License only“ erworben – dies ist nur im Rahmen des Select License Programms möglich – so gelten die Lizenzen mit Bezahlung des Kaufpreises als unbefristet.
6. Ist eine Übertragung auch bei Desktop Betriebssystemen möglich?
Grundsätzlich ja. Zu beachten ist jedoch, dass gemäß den Microsoft Lizenzbestimmungen bei allen Microsoft Volumenlizenzverträgen die Übertragung von Desktop Betriebssystemen nur zusammen mit der zugrunde liegenden Betriebssystemlizenz und dem Computersystem, auf dem sie zuerst installiert war, erfolgen darf. Zu beachten ist weiter, dass eine Übertragung an nicht-verbundene Unternehmen grundsätzlich der Zustimmung von Microsoft bedarf.
7. Gibt es noch weitere Punkte, die bei der Übertragung beachtet werden müssen?
Der Vertragspartner muss darüber hinaus die Inhalte des entsprechenden Volumenlizenzvertrags sowie der Produktbenutzungsrechte dem Übertragungsempfänger mitgeteilt haben und dieser muss den Bestimmungen schriftlich zugestimmt haben.
8. Und wenn diesen Bestimmungen nicht schriftlich zugestimmt wird. Was dann?
Ist dies nicht erfolgt, so ist nach unserer Auffassung die Übertragung unwirksam. Das gilt auch, wenn eine nach dem Vertrag erforderliche Zustimmung durch » MIOL nicht vor der Übertragung eingeholt wurde.
Eine solche Übertragung ist beispielsweise in den folgenden Fällen denkbar:
- bei einem Verkauf eines verbundenen Unternehmens oder einer Betriebseinheit
- bei einer Fusion oder
- bei einer Ausgliederung
Liegt einer der o. a. Sachverhalte vor, dürfen Lizenzen auch an ein nicht verbundenes Unternehmen übertragen werden. In allen anderen Fällen ist eine Übertragung an Dritte laut Vertrag grundsätzlich unzulässig.
C. Volumenlizenzprogramme: Open License
1. Wann ist die Übertragung von Open Lizenzen zulässig?
Hier ist zu differenzieren zwischen Open License Verträgen 6.4 (und älter) und 6.5 (und nachfolgenden Versionen):
Für Open License Verträge 6.4 (oder frühere Versionen) gilt: Die Übertragung von unter diesem Vertrag erworbenen Lizenzen ist nach den vertraglichen Regelungen
- nur an eine juristische Person möglich;
- weiterhin muss diese Übertragung sämtliche Lizenzen und Software Assurance, die unter der Autorisierungsnummer eingereicht wurden, sowie das Recht zum künftigen Erwerb zusätzlicher Lizenzen unter der Autorisierungsnummer umfassen,
Für alle Open License Verträge 6.5 (oder nachfolgende Versionen) ist die Übertragung der Lizenzen an nicht verbundene Dritte nur in den folgenden Fällen denkbar:
- bei einem Verkauf eines verbundenen Unternehmens oder einer Betriebseinheit
- bei einer Fusion oder
- bei einer Ausgliederung
Darüber hinaus gilt auch hier, dass nach den vertraglichen Regelungen eine Übertragung von unter diesem Vertrag erworbenen Lizenzen nur dann zulässig ist, wenn
- diese nur an eine juristische Person erfolgt.
- diese Übertragung sämtliche Lizenzen und Software Assurance, die unter der Autorisierungsnummer eingereicht wurden, erfasst.
- das Recht zum künftigen Erwerb zusätzlicher Lizenzen unter der Autorisierungsnummer ebenfalls übertragen wird.
Eine Übertragung an nicht verbundene Dritte außerhalb der vertraglichen Fallkonstellationen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Die Übertragung ist nach den vertraglichen Regelungen nur dann wirksam, wenn der Vertragspartner die Inhalte des entsprechenden Open Vertrags sowie der Produktbenutzungsrechte dem Übertragungsempfänger mitteilt und dieser den Bestimmungen schriftlich zustimmt. » Microsoft Ireland Operations (MIOL) muss innerhalb von 30 Tagen über die Übertragung auf einem von MIOL zur Verfügung gestellten Formblatt schriftlich informiert werden.