Deutschland Ändern  |  Alle Microsoft-Sites
Microsoft Gebrauchte Software - Statements

Audiobeitrag

Gebrauchte Software
Der Handel mit gebrauchter Software wird seit einiger Zeit in Deutschland kontrovers diskutiert. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Aus der Sicht von Microsoft lässt sich Software nicht wie andere gebrauchte Waren handeln, da Urheberrecht beachtet werden muss. Dennoch gibt es Möglichkeiten, gebrauchte Software von Microsoft legal zu erwerben. Hören Sie dazu unseren aktuellen Audiobeitrag, der sich mit zentralen Fragen zu diesem Thema befasst. Experte ist Werner Leibrandt von Microsoft, im deutschsprachigen Raum verantwortlich für das Thema gebrauchte Software.

Download des Audio-Beitrages als Download als mp3




Statements





Dr. Wolff-Rojczyk
Statement Dr. Oliver Wolff-Rojczyk
Dr. Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt in der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig, Frankfurt, über den Erwerb von Fälschungen und gebrauchter Software als Beschaffungsrisiko:

“Nach wie vor werden raubkopierte Computerprogramme in großen Mengen angeboten. Auch für die öffentliche Hand besteht deshalb das Risiko, im Rahmen der Beschaffung Opfer unseriöser Anbieter zu werden. Eine Überprüfung durch den Hersteller kann größeren Schaden verhindern. Ein nicht minder großes Risiko birgt der Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen: Zum einen legen manche Anbieter ihren Kunden nur unvollständige, dafür aber irreführende Unterlagen über die erstmalige Erteilung und weitere Übertragung der angeblich gebrauchten Lizenz vor. Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn der Anbieter versucht, den Kunden mit Hilfe von notariellen Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb von der Rechtswirksamkeit des Übergangs zu überzeugen. Zum anderen ist die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen rechtlich weiterhin umstritten. Die drei Oberlandesgerichte, die sich bislang zu diesem Themenkomplex geäußert haben, haben die jeweils zu beurteilende Form des Handels mit gebrauchter Software für unzulässig geklärt. Eine Klärung durch den BGH steht noch aus.”
» Zum Gastbeitrag

Swantje Richters
Statement Dr. Swantje Richters
Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei der Microsoft Deutschland GmbH, zum Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt:

„Diese Entscheidung wird von Microsoft uneingeschränkt begrüßt, da sie zum einen die klare Aussage enthält, dass der Vertrieb einzelner COAs von Microsoft-Produkten als Lizenzen rechtswidrig ist. Dies ist wichtig, da immer mehr Händler COA-Label von Original Software oder Computern entfernen, um sie dann einzeln als Lizenz zu verkaufen. Genauso wichtig ist, dass nach dem Oberlandesgericht München jetzt schon das zweite Oberlandesgericht die Weiterübertragung von ,gebrauchten Nutzungsrechten‘ an Computerprogrammen ohne Zustimmung des Rechteinhabers als unzulässig bezeichnet.“

Dr. Anna-Katharina Lohbeck
Statement Dr. Anna-Katharina Lohbeck
Dr. Anna-Katharina Lohbeck, Rechtsanwältin und Expertin für IT-Recht der Kanzlei Ashurst LLP, weist auf Stolpersteine beim Kauf von gebrauchter Software hin:

„In der Zusammenschau der jüngsten Entscheidung mit dem Urteil des OLG München scheint sich eine klare Linie in der Rechtsprechung heraus zu kristallisieren, nach der es immer unwahrscheinlicher wird, dass der Weitervertrieb von online zugespielten Softwareprogrammen oder die Weiterveräußerung von Teilen einer Volumenlizenz noch als zulässig angesehen werden kann", bewertet Frau Dr. Anna-Katharina Lohbeck, Rechtsanwältin und Expertin für IT-Recht der Kanzlei Ashurst LLP den Beschluss des OLG Frankfurt.

„Interessenten von gebrauchter Software sollten unbedingt klären, ob bei der Übertragung der Volumenlizenz Leistungen wie Update-Berechtigungen oder Service-Ansprüche mit übertragen werden. Rechtssicherheit erhalten Käufer hier durch Abstimmung des Lizenztransfers mit dem Hersteller.“
» Zum Gastbeitrag

Frank Naujoks Statement Frank Naujoks
Frank Naujoks vom Analysten- und Beratungshaus i2s rät zu Vorsicht beim Kauf der Software aus zweiter Hand:

„Die derzeitige Debatte rund um das Thema gebrauchte Software zeigt, dass es verschiedene Interpretationen der gesprochenen Urteile und damit unterschiedliche Auffassungen des geltenden Rechts gibt. Dennoch gibt es Verträge zwischen Softwareherstellern und deren Kunden, die zunächst einmal Bestand haben. Käufer von gebrauchter Software sollten sicherstellen, dass der Verkäufer zu einer rechtlich einwandfreien Übertragung berechtigt ist und der Softwarehersteller in den Prozess der Übertragung einbezogen wird.“


Robert Helgerth Statement Robert Helgerth
Robert Helgerth, General Manager Mittelstand & Partner Microsoft Western Europe:

„Beim Kauf von gebrauchter Software haben sich schon einige unserer Kunden die Finger verbrannt. In letzter Zeit haben wir oft angeblich einwandfrei rechtsgültige gebrauchte Lizenzen gesehen, die keine waren. Wir raten deshalb zu großer Vorsicht. Auf Nummer sicher gehen Unternehmen, wenn bei der Lizenzübertragung vom Erst- auf den Zweitbesitzer der Softwarehersteller mit ins Boot geholt wird. Dann ist garantiert, dass die Lizenzrechte korrekt übertragen werden und mit der Software auch gekoppelte Services wie zum Beispiel Updates oder Wartung übertragen werden. Bei Interesse am Kauf von gebrauchter Microsoft-Software empfehlen wir Unternehmen, sich an unsere Vertriebspartner zu wenden.“


Ralph Bachmann
Statement Ralph Bachmann
Ralph Bachmann, Geschäftsführer des Microsoft Gold Certified Partners Bachmann & Bierlein Netzwerktechnik GmbH (bbnet):

„Software aus zweiter Hand scheint aus Kostengründen verlockend, auch unser Kunde Pausch Technologies hat damit geliebäugelt. Aber die große Diskussion um die rechtliche Situation bereitete dem IT-Verantwortlichen Bauchschmerzen. Deshalb war er dankbar für eine gute Beratung angesichts der zahlreichen Gutachten und gerichtlichen Urteile. Wir diskutierten deshalb mit ihm und unserem Microsoft Account Manager die Microsoft Lizenzbedingungen sowie alle angeblichen Belege für die Rechtssicherheit von gebrauchter Software, zeigten jeweils die Schwachpunkte auf und erläuterten dies anhand der verschiedenen gefällten Urteile aus Hamburg und München. So wurde schnell klar, dass hinsichtlich der Rechtslage bei gebrauchter Software derzeit keine ausreichende Sicherheit besteht. Angesichts dessen erschien Pausch Technologies der Kauf von gebrauchter Software als zu riskant. Stattdessen vertraut das Unternehmen lieber auf Originallizenzen aus erster Hand.“

Schrettl Elke Elke Schrettl
Leitung Microsoft Lizenzvertrieb bei dem Ulmer Systemhaus Fritz & Macziol, warnt vor doppelten Kosten:

„Wir schätzen den Handel mit gebrauchter Software als sehr kritisch ein. Häufig erhält der Kunde nicht einmal eine rechtlich gültige Lizenzurkunde und riskiert nach einer Überprüfung, alles noch einmal kaufen zu müssen.“















Bookmarks:
?


©2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.