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Neue Entscheidungskriterien für den Bezug von Microsoft Forschung & Lehre (Academic)-Lizenzen durch Krankenhäuser

Im Oktober 2006 hat sich das Bezugsrecht für Microsoft Forschung & Lehre (Academic)-Lizenzen von klinischen Einrichtungen und von Forschungseinrichtungen, die sich nicht in Trägerschaft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) befinden, weltweit geändert. Davor konnten diese Einrichtungen Lizenzen zu den sogenannten EDU-Konditionen für Forschung und Lehre beziehen. Seitdem gelten für klinische und Forschungseinrichtungen die Bezugsrichtlinien für Kunden aus dem öffentlichen Bereich bzw. für Geschäftskunden. Aktuelle Bezugsbedingungen finden Sie unter folgendem Link: http://www.microsoftvolumelicensing.com

Übergangsregelung für Wohlfahrts- und Stiftungskrankenhäuser

Um Wohlfahrts- und Stiftungskrankenhäusern einen sanften Übergang zu den neuen Bestimmungen zu ermöglichen, bleibt für diese bis einschließlich 31. Mai 2010 die Bezugsmöglichkeit von Microsoft-Softwareprodukten unter Microsoft Academic-Verträgen bestehen.

Neuverträge werden bis zu diesem Stichtag allerdings über eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag befristet.

Ausnahmegenehmigung für Unikliniken

Unikliniken beziehen ihre Microsoft-Softwarelizenzen künftig nicht mehr über die Hochschulen, sondern über eigene Verträge zu den vergünstigten Forschung & Lehre (Academic)-Konditionen. Dies gilt für die jeweiligen medizinischen Fakultäten inklusive der angeschlossenen klinischen Einrichtungen.

Akademische Lehrkrankenhäuser in kommunaler und privater Trägerschaft

Akademische Lehrkrankenhäuser in kommunaler und privater Trägerschaft sind bereits seit Oktober 2006 nicht mehr zum Bezug von Microsoft Forschung & Lehre (Academic)-Lizenzen berechtigt. Diesen Kunden stehen Lizenzprogramme wie EA (Enterprise Agreement), Select, GOLP (Government Open Licensing Program) und Open zur Verfügung.

Kliniken, die mit 90% ihrer Betten unter den Bettenbedarfsplan der Bundesländer fallen, können ihre Lizenzen über die Verträge des öffentlichen Dienstes beziehen. Eine Möglichkeit hierfür sind die Enterprise Agreement und Select Verträge des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Einen Überblick zu den Lizenzen finden Sie hier:
www.microsoft.com/germany/lizenzen/ueberblick/default.mspx

Für weitere Informationen zu den Bezugsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte Ihren Microsoft-Handelspartner.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an egovinfo@microsoft.com


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