Internet für alle
Außer dem Zugang zu Verkehrsmitteln oder öffentlichen Gebäuden soll auch das Internet barrierefrei werden und behinderten Nutzern uneingeschränkten Zugang gewähren. Das gilt vor allem für die Online-Auftritte der Öffentlichen Verwaltung. „Die Öffentliche Verwaltung ist ein Bürgerservice und bietet zunehmend Online-Dienste an. Somit gewinnt dieses Medium an Bedeutung und muss für alle da sein, nicht nur für einige!“ findet Detlef Girke vom Projekt BIK - Barrierefrei Informieren und Kommunizieren. Das auf drei Jahre ausgelegte Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und unterstützt die Betreiber von Internetseiten bei der Planung und Gestaltung von allgemein zugänglichen Seiten, damit sie der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) genügen.
Weil die Anforderungen des Gesetzgebers an barrierefreie Gestaltung ab Ende 2008 auch für kommunale Webauftritte in NRW obligatorisch sind, hat die Stadt Bielefeld zum Bespiel bei der erst kürzlich abgeschlossenen Neugestaltung ihres Internetauftritts großen Wert auf Barrierefreiheit Wert gelegt. Heiner Bertels vom Presseamt der Stadt Bielefeld erklärt: „Ich bin sicher, dass sich hinsichtlich der Barrierefreiheit mit der Zeit eine Anspruchshaltung entwickeln wird, die Verbesserungen auf diesem Gebiet als Selbstverständlichkeit einfordert. Positiver Nebeneffekt ist, dass neben behinderten zum Beispiel auch ältere Nutzer von einer stärker strukturierten Informationsdarstellung mit besserer Auffindbarkeit profitieren.“
Dies bestätigt auch Girke: „Barrierefreie Seiten bieten nicht nur mehr Übersicht als herkömmliche Seiten, sondern steigen auch im Google-Ranking und lassen sich viel besser finden. Der Grund: Die Robots verwenden unter anderem die Informationen aus den als Überschriften gekennzeichneten Texten – und die sind auch für die Orientierung eines Screenreaders, einem Vorleseprogramm für Blinde und Sehbehinderte, enorm wichtig und spielen deshalb eine Schlüsselrolle für barrierefreie Seiten.“ Rein technisch gesehen ist es deshalb wichtig, die Form vom Inhalt strikt zu trennen und eine klare Struktur zu schaffen. Das ist mit Cascading Style Sheets, einer gängigen Technik, kein Problem. Die Struktur verschafft Screenreadern Überblick über die Seite und hilft Sehbehinderten auf diese Weise, sich in der Vielfalt des Informationsangebots zurechtzufinden.
„Bei der Gestaltung der Seite sollten die Entwickler immer von der logischen Anordnung der notwendigen Elemente ausgehend das Layout entwerfen. Meist ist es jedoch umgekehrt: Zuerst besteht eine Vorstellung von der Optik, und daraus ergibt sich der Aufbau der Seite – häufig auf Kosten der Lesbarkeit. Hier muss vor allem bei den Agenturen ein Umdenken erfolgen“, fordert Girke.
Girke gehört zu den Beratern beim BIK, die Internetseiten auf ihre BITV-Konformität prüfen. Die Gutachter gehen nach einem strengen Kriterienkatalog, dem BITV-Test (www.bitvtest.de), mit insgesamt 52 verschiedenen Prüfschritten vor: Unter anderem testen sie, wie gut ein Vorleseprogramm für Blinde die Informationen auf einer Seite auswerten kann. Dazu müssen unter anderem für Bilder Textalternativen vorhanden sein, Überschriften und Zwischenüberschriften zur besseren Strukturierung kenntlich gemacht sein und die Sprache festgelegt sein, damit das Vorlesegerät die korrekte Aussprache einstellen kann. Sehbehinderte Nutzer müssen die Schriftgröße frei wählen können, und die Farben von Schrift und Hintergrund sollten möglichst kontrastreich sein. Blinkende Bildchen oder Animationen sind für Screenreader oder Sehbehinderte ebenso hinderlich wie der Seitenaufbau auf Tabellenbasis. Eine weitere Grundbedingung ist die Nutzung allgemein gültiger Standards, damit die technischen Hilfsmittel zur Nutzung der Seite nicht eine Vielzahl konkurrierender Formate unterstützen müssen.
„Wir prüfen die Seiten alle von Hand, denn automatisierte Tests würden viele Details übersehen“, erklärt Girke. „Sie können zum Beispiel nicht entscheiden, ob ein als Überschrift gekennzeichneter Text die Seite tatsächlich sinnvoll gliedert oder lediglich als grafisches Element dient.“
Auch die Stadt Bielefeld hatte ihre Internetseite einem solchen Test unterzogen und die neue Gestaltung anhand der „Mängelliste“ entwerfen lassen. „Die Veränderungen sind für den Administrator gar nicht so stark spürbar, weil wir die Anpassungen in unserem Content Management System in Form von Style Sheets abgelegt haben“, fasst Bertels zusammen. Er sieht die neuen Seiten mit der übersichtlichen Breadcrumb-Navigation, variablen Schriftgrößen, Alternativtexte für Bilder und den Verzicht auf Schriftgrafiken als guten Start. „Wir möchten eine weitgehend barrierefreie Seite anbieten und werden in einem kontinuierlichen Prozess sukzessive Verbesserungen einarbeiten.“
Sie interessieren sich für dieses Thema, möchten gern mehr darüber wissen und weitere Informationen erhalten? Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an egovinfo@microsoft.com.