"Der nationale Blickwinkel sollte sich einbetten lassen in eine europäische und weltweite Perspektive."
Pablo Mentzinis, über Kriterien bei der Festlegung künftiger IT-Standards im E-Government.
Pablo Mentzinis ist Bereichsleiter Public Sector beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Im Gespräch legt er dar, warum die Standardisierung wichtig für den Erfolg von E-Government ist.
An welchen Schnittstellen kommt es beim E-Government noch zu Reibungen? Könnte die Definition einheitlicher IT-Standards diese Schwächen beheben?
Mentzinis: Ein Schwerpunkt der weiteren Entwicklung des E-Governments sind der Austausch elektronischer Dokumente und die Zusammenarbeit zwischen Behörden sowie zwischen Behörden und Unternehmen. Damit wird in Zukunft eine medienbruchfreie und deutlich schnellere Bearbeitung ermöglicht. Die Interoperabilität der Systeme und Anwendungen ist die entscheidende Voraussetzung. Sie ist auf zwei Ebenen relevant: Die erste ist die technische Interoperabilität, die beschreibt, wie die Daten lesbar von einem Partner zum anderen gelangen. Dazu gehören Transportprotokolle (wie TCP/IP), ein sicherer und vertraulicher Transport der Dokumente (beispielsweise gemäß OSCI-Transport oder Web Services Security) und eine lesbare Darstellung der Daten (etwa durch XML) über die verschiedenen Systemplattformen hinweg, sozusagen die syntaktische Interoperabilität. Eine weitere Ebene ist die semantische oder logische Interoperabilität: Beide Partner müssen das exakt gleiche Verständnis der Daten haben, damit der Datenaustausch reibungslos funktioniert
Beide Ebenen der Interoperabilität sind für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gleichermaßen wichtig. Die semantische und logische Interoperabilität wird derzeit noch nicht genügend beachtet und ist schwierig umzusetzen, weil beim E-Government viel mehr Partner zusammenarbeiten werden, die zudem bisher hinsichtlich der IT sehr wenig miteinander zu tun hatten. XML kann hier sehr nützlich sein, weil es den Datenaustausch im technisch heterogenen Umfeld viel einfacher macht.
Welche Erwartungen haben Sie als Vertreter der ITK-Branche an künftige Standards?
Mentzinis: Allein im deutschen Gesundheitswesen hat man über 60 verschiedene Darstellungen des Namens von natürlichen Personen gefunden. Auch die jüngeren XML-Schemata "XMeld" für das Meldewesen und „XGewerbe“ für Gewerbemeldungen stellen Namen unterschiedlich dar. Weitestgehend losgelöst von den Standardisierungen für die öffentliche Verwaltung werden für das Gesundheitswesen mit HL7 eigene Lösungen erarbeitet. Gerade im Hinblick auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie müssen wir auch bedenken, dass Verwaltungen zunehmend grenzüberschreitend zusammenarbeiten, vor allem innerhalb der EU. Eine rein nationale und branchenspezifische Datenmodellierung ist der falsche Weg. Aus diesen Beobachtungen ergeben sich folgende Konsequenzen: XML und die darauf aufbauenden Dialekte und Schemata erleichtern die technische Interoperabilität im heterogenen Umfeld stark. Sie sorgen aber entgegen den anfänglichen Erwartungen nicht für semantische Klarheit. Durch die Vielzahl der Datenaustauschformate, die oftmals auf XML basieren, ergeben sich für das E-Government neue, bisher wenig beachtete Schwierigkeiten. Die Datenmodellierung für die Datenaustauschformate sollte nicht bei jedem Anwendungsbereich bei null starten, sondern vorhandene bewährte Strukturen wiederverwenden, die möglichst als offene Standards vorliegen. Der nationale Blickwinkel sollte sich einbetten lassen in eine europäische und weltweite Perspektive. Dies bezieht sich natürlich nur auf Objekte, die supranational vorkommen, etwa Name, Anschrift, Bestellung, Rechnung, aber nicht auf rein nationale Anforderungen wie die meisten Teile von Steuererklärungen.
Helfen Vorschriften bei der Festschreibung eines Standards, und wer kann diese festlegen? Welche Rolle spielen die Orientierung an EU-Richtlinien und die Vorgaben durch den Bund dabei?
Mentzinis: Die Festschreibung von Standards durch eine Behörde oder den Gesetzgeber kann dem raschen Wandel und Fortschritt bei IT-Lösungen nicht gerecht werden. Bis der Gesetzgeber einen bestimmten Standard festgeschrieben hat, ist dieser schon veraltet. Auch die Festlegung durch Ministerien ist nur der zweitbeste Weg, denn auch das Ministerium kann die aktuellen technologischen Entwicklungen nicht so umfassend bewerten wie die Privatwirtschaft. Es ist ja auch nicht die Aufgabe von öffentlichen Verwaltungen, sich Gedanken um die besten IT-Technologien zu machen oder sogar eigene Lösungen zu entwickeln, wenn diese am Markt eingekauft werden können. Sobald die Ministerien aber Unternehmen als Berater einsetzen, um sich über die Standards am Markt zu informieren, besteht die Gefahr, dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Am sinnvollsten ist es, wenn nationale und internationale Normierungseinrichtungen wie DIN, ECMA oder ISO die Standards festlegen. Die Verfahren zur Festlegung von Standards sind transparent und allgemein akzeptiert.
Inwieweit sollten die öffentlichen Einrichtungen als Anwender und die Soft- und Hardwareanbieter als Dienstleister in den Prozess eingebunden werden?
Mentzinis: Nur die Behörden kennen ihre Verwaltungsaufgaben, die Kernaufgabe der öffentlichen Verwaltung ist und bleibt es daher, die Anwendungsfälle der Verwaltungsvorgänge zu beschreiben. Die technologische Umsetzung sollte hingegen durch die private Wirtschaft im freien Wettbewerb erfolgen. Ausschlaggebend darf hierbei ausschließlich sein, welcher Anbieter die Aufgaben wirtschaftlich und performant erbringt.
Wir danken Ihnen für das Gespräch.
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