Der Fördermittel-Ratgeber von Microsoft und Partnern
Kostenlose Informationen, die echtes Geld wert sind.
Mit dem Fördermittel-Ratgeber möchten Microsoft und seine Partner kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Überblick über vorhandene Fördermittel für Informations- und Kommunikationstechnologien geben und sie bei der Beantragung unterstützen. Er soll Ihnen helfen, Wege zur Finanzierung von technologieorientierten Investitionen zu finden.
Für Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie stellen verschiedene Institutionen eine Vielzahl von Fördermitteln bereit. Bislang wissen allerdings nur wenige Unternehmen von den konkreten Finanzierungsmöglichkeiten. Laut einer Studie der Europäischen Union sind beispielsweise lediglich 45 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen über die EU-Strukturfonds informiert.
Bei dem Fördermittel-Ratgeber von Microsoft handelt es sich um die deutsche Variante des „EUGA“- Programms (European Union Grants Advisor). EUGA wurde von Microsoft und Partnern auf europäischer Ebene ins Leben gerufen und wird von Microsoft in allen 25 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt.
Basisinformationen zu Fördermitteln.
Förderarten
Die wichtigsten Förderarten sind Zuschüsse und Darlehen. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Ihre Höhe bestimmt sich durch das Volumen des Projektes, das gefördert werden soll. In der Regel legen die Förderprogrammträger einen bestimmten Prozentsatz des Projektvolumens als Zuschusshöhe fest.
Bei Darlehen handelt es sich um zinsgünstige Kredite, die dem Antragsteller für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden und die in ihrer Gesamtheit zurückgezahlt werden müssen.
Quellen der Fördermittel
Fördermittelprogramme gibt es bei der Europäischen Union (EU), bei Bund und Ländern. Die EU weist jedem Mitgliedsland einen bestimmten Betrag aus ihren Strukturfonds für eine siebenjährige Förderperiode zu. Die Fördermittel werden aus den Beiträgen der EU-Mitgliedsstaaten finanziert. Bund und Länder entwickeln damit Förderprogramme, die den EU-Programmvorgaben entsprechen und auf die jeweiligen lokalen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Programme werden von der EU, vom Bund und den Bundesländern gemeinsam finanziert. Dabei ist nicht immer erkennbar, ob ein Programm mit EU-Geldern co-finanziert wird.
Darüber hinaus gibt es Förderprogramme, die ausschließlich von Bund und Ländern finanziert werden, und Förderangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die ausschließlich Darlehen vergibt. Die KfW gehört zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Bundesländern.
Fördergegenstände
Im Zentrum des Fördermittel-Ratgebers vom Microsoft stehen technologieorientierte Förderungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs). Die EU legt in ihren Strukturfonds ebenfalls einen starken Fokus auf die Förderung von KMUs. Zu ihnen gehören Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bei gleichzeitigem Umsatz von höchstens 50 Millionen Euro beziehungsweise einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. Höchstens 25 Prozent des Unternehmens dürfen sich im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das eben diese Kennzahlen überschreitet. Die EU fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze zu schaffen, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit von KMUs zu steigern. Neben finanziellen Förderungen bietet die EU dazu auch verschiedene Schulungen und Beratungen an.
Die Fördermittelgeber unterstützen in erster Linie innovative Projekte, die eine außergewöhnliche Anstrengung für ein Unternehmen darstellen und die ohne die Unterstützung des Förderers nur schwer oder gar nicht realisierbar wären. Förderprogramme dienen somit prinzipiell nicht zur Unterstützung des Tagesgeschäfts eines Unternehmens.
Fördergebiete
Die jeweiligen Fördergebiete sind in den Förderprogrammen klar definiert und können von einzelnen Regionen bis hin zum gesamten Bundesgebiet reichen. In Deutschland existieren zwei verschiedene Einteilungen der Förderfähigkeit. Die EU teilt Fördergebiete in Deutschland in Ziel-1-, 2- und -3-Gebiete auf. Das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ der Bundesregierung hingegen unterscheidet zwischen A-, B-, C-, D- und E-Fördergebieten. Am stärksten bezuschusst werden Projekte in den neuen Bundesländern, welche mindestens noch bis zum 31.12.2006 (Ende der derzeitigen Förderperiode) ausnahmslos Ziel-1-Gebiete der EU (höchste Förderstufe) und auch die einzigen A- und B-Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe sind. Ziel-2- und C-E-Fördergebiete findet man vor allem in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern. Aber auch für Unternehmen, die sich nicht in diesen ausgewiesenen Fördergebieten befinden, kann es natürlich interessante Förderprogramme geben.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung variiert sehr stark und hängt vom jeweiligen Förderprogramm, von , Fördergegenstand und Fördergebiet ab. Die Prozentsätze der Zuschüsse können zum Beispiel 7,5 Prozent oder auch 75 Prozent betragen, in sehr seltenen Ausnahmefällen ist sogar eine Vollfinanzierung möglich. Manche Programme sehen Bagatellgrenzen vor: Der Programmträger nimmt dann nur Anträge ab einer bestimmten Fördersumme an. Andere Programme begrenzen den maximalen Projektzuschuss auf einen bestimmten Betrag. Da sich auch verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren lassen, lässt sich die mögliche Höhe der Förderung nur für das jeweilige Projekt bestimmen.
Programmträger
Für jedes Förderprogramm des Bundes oder der Bundesländer gibt es mindestens einen Programmträger, der die Förderanträge annimmt, überprüft und nach Antragsbewilligung die Fördergelder an den Antragsteller überweist. Programmträger können unterschiedliche Organisationen sein, zum Beispiel die Wirtschaftsministerien und Investitionsbanken einzelner Bundesländer, das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR), Innovationsagenturen oder der Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Bei den Darlehensprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die jeweilige Hausbank des Antragstellers „Programmträger“. Jedes Förderprogramm weist hierbei den entsprechenden Projektträger in seiner Beschreibung aus.
Antragsprozess
Hat der Fördermittelinteressent eine Förderungsmöglichkeit gefunden, die für sein Projekt in Frage kommt und deren Voraussetzungen er erfüllt, so kann er einen Antrag bei dem Programmträger stellen. Dieses kann entweder direkt oder mit Hilfe von Dritten, zum Beispiel einer Fördermittelagentur, geschehen. Dabei ist unter anderem zu beachten, dass Programmträger manchmal nur während bestimmter Zeiträume Anträge entgegennehmen, oder dass zuweilen selbst für Programme, deren offizielle Laufzeit noch nicht beendet ist, keine neuen Anträge mehr eingereicht werden können.
Pflichten des Antragstellers
Damit der Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen bestimmte Anforderungen beachtet werden. Zunächst einmal darf der Antragsteller bei den meisten Förderprogrammen in Deutschland vor Antragstellung noch nicht mit dem Projekt begonnen haben. Allerdings darf natürlich bereits eine Projektstudie existieren. Ist der Antrag bewilligt worden, so sind meist verschiedene Pflichten an die Auszahlung der Fördergelder geknüpft, wie die Einreichung von Belegen oder das Erstellen von Zwischenberichten. Auch eine Endkontrolle vor Ort findet häufig statt. Erreicht der Antragsteller das vereinbarte Förderziel nicht oder hat er bei der Antragstellung unrichtige Angaben gemacht, so kann der Programmträger seine Zuschüsse zurückfordern.
Alle Informationen wurden nach umfassender Recherche und nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt. Eine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten kann jedoch nicht übernommen werden.
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