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Auch wenn es uns nicht immer bewusst ist: Wir nutzen oder gebrauchen ständig Dinge, die unter die Definition geistigen Eigentum fallen. Ein Beispiel: Wenn Sie ein Buch aus Ihrem Regal in die Hand nehmen, gehören Ihnen zwar Einband und Seiten – nicht jedoch die Inhalte, denn die Rechte an der Geschichte liegen beim Autor oder beim Verlag. Dieses Prinzip gilt ebenso für Musik, künstlerische Arbeiten und eben auch für Software. Um genau zu sein, gehört alles, wofür es ein Patent oder ein Urheberrecht gibt, zum geistigen Eigentum.
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