Home » Software und geistiges Eigentum » Urheberrecht und Software

Das sollten Sie wissen

Was ist erlaubt und was nicht? Wer sichergehen will, dass er seine Software korrekt verwendet, sollte über die geltenden rechtlichen Bestimmungen gut informiert sein. Deshalb geben wir Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Themen aus diesem Bereich. Ebenfalls erläutert werden einige abweichende bzw. identische Regelungen für den Umgang mit Musik.

Deutsches Urheberrecht (Stand 13.09.2003)

Darf ich Kopien von Original-Software anfertigen?

Nein, nur eine Sicherungskopie. Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbestimmungen, darf also, ohne ausdrückliche Erlaubnis durch den Urheber, in der Regel nicht für die Weitergabe kopiert werden.

Bei Musik-CDs liegt der Fall anders: Bis zu sieben Kopien für "private Zwecke" (sog. Privatkopie) sind derzeit erlaubt. Der Urheber wird für diese legalen Kopien über Geräteabgaben und Abgaben auf Tonträger entschädigt. Bei kopiergeschützten Musik-CDs darf der Kopierschutz jedoch nicht umgangen werden. Das bedeutet: Dort, wo keine technischen Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, bleibt die Privatkopie zulässig. Wo jedoch technische Maßnahmen zum Schutz eines Produkts angewandt werden, müssen diese respektiert und dürfen nicht umgangen werden. Zusätzlich ist jede Form der Verbreitung von Umgehungstechnologien oder der Anleitung zum Umgehen des Kopierschutzes, z.B. in Computermagazinen, verboten.

Darf ich Kopien von Original-Software-CDs oder CD-ROMs im privaten Umfeld weitergeben?

Nein, nur Original-CDs oder CD-ROMs dürfen weitergegeben werden. Voraussetzung ist zudem, dass die Software komplett – d.h. inklusive Original-Datenträger, Lizenzvertrag, dem Echtheitszertifikat sowie anderen Unterlagen, die zu dem Originalprodukt gehören – weitergegeben wird. Gleichzeitig muss die Version, die installiert wurde, auf dem eigenen Computer gelöscht werden.

Bei Musik und Film verhält es sich anders: Hier ist die Weitergabe von Kopien, wenn das Original nicht kopiergeschützt ist, an Freunde, Verwandte und gute Bekannte derzeit in begrenztem Maß zulässig, solange es Geschenke sind und sich damit keine kommerziellen Absichten verbinden.

Darf ich Softwaredateien in Internet-Tauschbörsen anbieten?

Nein, dies ist nach dem Urheberrechtsgesetz nicht erlaubt.

Dies gilt übrigens auch für Musik: Die Vervielfältigung für nicht genau definierte Dritte ist verboten; dasselbe gilt auch für die Weitergabe in Internet-Tauschbörsen.

Darf ich Software für den eigenen Gebrauch kostenlos aus dem Internet herunterladen?

Nur der Download von Freeware, Shareware oder kostenlosen Updates, der vom Urheber genehmigt ist, ist rechtlich erlaubt. Ein Download von kommerzieller Software über eine Tauschbörse ist nicht erlaubt.

**

**