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Im September 2008 einigten sich Bund und Länder bei einem von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble einberufenen Datenschutzgipfel darauf, das Gesetz in einigen wesentlichen Punkten zu ändern. Unter anderem sollen Unternehmen personenbezogene Daten nur noch dann für Werbe- oder Marktforschungszwecke nicht ausschließlich eigener Angebote nutzen, wenn der Betroffene aktiv eingewilligt hat (Opt-In-Regelung).
Auch Unternehmen übten Kritik an dem Entwurf. Beispielsweise sei die Ausnahmeregelung, wonach für „eigene Angebote“ keine Einwilligung erforderlich sein soll, zu ungenau. Denn Unternehmen hätten zunehmend gemeinsame Kundendatenbanken. Diese würden sie im Verbraucherinteresse dafür nutzen, ihren Kunden günstige und bedarfsgerechte Angebote zu unterbreiten.
Als direkte Folge der Datenskandale der vergangenen Monate sollten öffentliche Warnmeldungen Pflicht werden. Sie ergänzen die bisherige Vorschrift, nach der die Datenschutzbeauftragten der Unternehmen bei kritischen Datenpannen die Betroffenen zeitnah informieren. Datenschützer bewerten diese Regelung positiv. Sie regen aber an, diese Pflichten auch auf öffentliche Einrichtungen auszudehnen. Es sei nicht einsehbar, warum hier ein Unterschied gemacht werde.
Überwiegende Zustimmung erhält hingegen der Plan eines Datenschutz-Auditgesetzes. Es würde Unternehmen die Möglichkeit geben auf freiwilliger Basis ein Gütesiegel für Produkte und Dienstleitungen zu erhalten. Auch der Hauptgeschäftsführer des BITKOM lobte, dass vorbildliche Unternehmen sich durch ein solches Datenschutzgütesiegel von den schwarzen Schafen abgrenzen könnten. „Das Siegel kann zusätzliche Transparenz bringen“, sagte Bernhard Rohleder. Datenschützer sehen das Auditgesetz ebenfalls als einen Schritt in die richtige Richtung. Eine weitere Ausarbeitung über Verfahren und Anforderungen an die Gütesiegelvergabe sei aber notwendig.