Microsoft hat diese Sicherheitsempfehlung veröffentlicht, um Informationen hinsichtlich des Problems zu erläutern, das im Security Bulletin MS05-039 im Hinblick auf nicht standardmäßige Konfigurationen von Windows XP Service Pack 1 behandelt wird. Diese Funktion wird als „einfache Dateifreigabe“ und „ForceGuest“ bezeichnet. Unter Windows XP Service Pack 2 erhöht sich das Risiko für Ihr System nicht, wenn Sie die einfache Dateifreigabe und ForceGuest aktivieren. Des Weiteren sind auch jene Benutzer nicht von dem Problem betroffen, die das in MS05-039 enthaltene Sicherheitsupdate installiert haben. Wir raten unseren Kunden, die Anleitungen unter „Schützen Sie Ihren PC“ zu befolgen, also eine Firewall zu aktivieren, regelmäßig die Software zu aktualisieren und eine Virenschutzsoftware zu installieren. Mehr über diese drei Vorsichtsmaßnahmen erfahren Sie auf der Website „Schützen Sie Ihren PC“.
Wenn unter Microsoft Windows XP auf einem System, das mit keiner Domäne verbunden ist, die einfache Dateifreigabe aktiviert ist, werden alle Benutzer, die über das Netzwerk auf dieses System zugreifen, zur Verwendung des Gastkontos gezwungen. Dies ist die Einstellung für die Sicherheitsrichtlinie „Netzwerkzugriff: Modell für gemeinsame Nutzung und Sicherheitsmodell für lokale Konten“, auch als ForceGuest bekannt.
Windows XP verringert verschiedene Sicherheitsanfälligkeiten, indem Benutzer ohne gültige Anmeldeinformationen daran gehindert werden, von einem Remotestandort aus auf das System zuzugreifen. Ein Beispiel dafür ist die Sicherheitsanfälligkeit, die im Microsoft Security Bulletin MS05-039 behandelt wird. Wenn Sie jedoch die einfache Dateifreigabe aktivieren, wird auch das Gastkonto aktiviert und erhält die Berechtigung, über das Netzwerk auf das System zuzugreifen. Da es sich bei dem Gastkonto um ein gültiges Konto handelt, wenn es aktiviert wird, und es die Berechtigung erhält, über das Netzwerk auf das System zuzugreifen, könnte ein Angreifer das Gastkonto wie ein gültiges Benutzerkonto nutzen.
Es ist keine Angriffsmethode bekannt, die dieses Szenario ausnutzt. Die Empfehlung wird als besondere Vorsichtsmaßnahme veröffentlicht. Das Update im Security Bulletin MS05-039 wurde nicht geändert. Benutzer, die dieses Update installiert haben, sind vor diesem Szenario geschützt.
Schadensbegrenzende Faktoren:
| • | Windows XP Service Pack 2 ist über Remotezugriff nicht anfällig für das in MS05-039 behandelte Problem, selbst dann wenn durch die einfache Dateifreigabe das Gastkonto aktiviert ist. Unter Windows XP Service Pack 2 wirkt sich diese Sicherheitsanfälligkeit nur auf die lokale Erhöhung von Berechtigungen aus und kann nur dann ausgenutzt werden, wenn sich ein Benutzer lokal am System anmelden kann. |
| • | Auf Systemen unter Windows XP, die mit einer Domäne verbunden sind, ist die einfache Dateifreigabe nicht verfügbar. Mit einer Domäne verbundene Systeme verwenden die standardmäßige Dateifreigabe, bei der das Gastkonto nicht aktiviert bzw. diesem keine Berechtigung erteilt wird, über das Netzwerk auf das System zuzugreifen. Windows XP Service Pack 2 ist, wenn das betreffende System mit einer Domäne bzw. einer Arbeitsgruppe verbunden ist, nicht anfällig für das beschriebene Problem. |
| • | Kunden, die die im Microsoft Security Bulletin MS05-039 bereitgestellten Sicherheitsupdates installiert haben, sind nicht von der im betreffenden Security Bulletin behandelten Sicherheitsanfälligkeit betroffen, selbst wenn sie die einfache Dateifreigabe aktiviert haben. |
Ressourcen:
| • | Sie können uns über das Formular auf folgender Website Ihr Feedback zukommen lassen. |
| • | Technischer Support ist über die Microsoft Support Services erhältlich. Weitere Informationen zu verfügbaren Supportoptionen finden Sie auf der Microsoft-Website „Hilfe und Support“. |
| • | Das Microsoft Security Portal bietet weitere Informationen zur Sicherheit von Microsoft-Produkten. |
Verzichtserklärung:
Die Informationen in dieser Empfehlung werden wie besehen und ohne jede Gewährleistung bereitgestellt. Microsoft schließt alle anderen Garantien, gleich ob ausdrücklich oder konkludent, einschließlich der Garantien der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck aus. In keinem Fall kann Microsoft Corporation und/oder deren jeweilige Lieferanten haftbar gemacht werden für Schäden irgendeiner Art, einschließlich direkter, indirekter, zufällig entstandener Schäden, Folgeschäden, Folgen entgangenen Gewinns oder spezieller Schäden, selbst dann nicht, wenn Microsoft Corporation und/oder deren jeweilige Lieferanten auf die mögliche Entstehung dieser Schäden hingewiesen wurde. Weil in einigen Staaten/Rechtsordnungen der Ausschluss oder die Beschränkung einer Haftung für zufällig entstandene Schäden oder Folgeschäden nicht gestattet ist, gilt die obige Einschränkung eventuell nicht für sie.
Revisionen:
| • | 23. August 2005: Die Empfehlung wurde veröffentlicht. |