Urheberrecht

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Veröffentlicht: 15.04.2004
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Bill Gates: Nutzung des Namens und/oder BildesBill Gates: Nutzung des Namens und/oder Bildes
Box Shots (Abbildungen von Packungen)Box Shots (Abbildungen von Packungen)
ClipArt ClipArt
IconsIcons
Karten aus Microsoft AutoRoute, Microsoft Expedia Streets und/oder Microsoft Expedia Trip PlannerKarten aus Microsoft AutoRoute, Microsoft Expedia Streets und/oder Microsoft Expedia Trip Planner
Karten aus Microsoft EncartaKarten aus Microsoft Encarta
Karten aus Microsoft MapPointKarten aus Microsoft MapPoint
Links zur Microsoft-WebsiteLinks zur Microsoft-Website
LogosLogos
Microsoft Agent-Figuren, Office Assistants und andere Microsoft-FigurenMicrosoft Agent-Figuren, Office Assistants und andere Microsoft-Figuren
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Screen Shots (Bildschirmkopien)Screen Shots (Bildschirmkopien)

Bill Gates: Nutzung des Namens und/oder Bildes

Name und Bild von Bill Gates sind durch Persönlichkeitsrechte und aus Gründen seiner besonderen Bekanntheit geschützt. Microsoft gestattet nicht, dass Name oder Bild von Bill Gates oder der Firmenname von Microsoft in einer Weise genutzt wird, die den Eindruck erwecken, Microsoft oder Bill Gates seien Sponsoren des Produktes, der Firmen oder Dienstleistungen von Drittanbietern, würden diese unterstützen oder wären sonst mit diesen verbunden. Für diese Arten von Anfragen wird grundsätzlich keine Erlaubnis erteilt. Falls Sie Fotografien von Bill Gates zu journalistischen Zwecken nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Fotografen des Bildes oder an Waggner Edstrom unter der Telefonnummer 001 (425) 637-9097.

Box Shots (Abbildungen von Packungen)

boxshot

Microsoft gestattet keine Nutzung von Box Shots unserer Produkte auf Software-Verpackungen Dritter.

Microsoft hat aber keine Einwände gegen die Verwendung unserer Box Shots durch Dritte in Werbung, Dokumentationen, Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Videobändern, in Software-Anwendungen, auf Seiten im Internet oder in Fernsehsendungen/Werbespots/Filmen ("Ihr Produkt"), solange die Verwendung nicht abwertend ist und nach der im amerikanischen Recht geltenden Fair Use-Doktrin oder nach anderen anwendbaren internationalen Rechtsvorschriften gestattet ist.

Bitte halten Sie die folgenden Richtlinien ein:

1.

Sie dürfen bei Ihrer Verwendung von Box Shots von Microsoft-Produkten Microsoft oder eines unserer Produkte nicht herabsetzen.

2.

Sie dürfen Produkte, Produktnamen, Firmennamen, Box Shots oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material von Microsoft nicht auf eine Weise nutzen, die den Eindruck erweckt, Microsoft sei ein Sponsor Ihres Produktes, unterstütze Ihr Produkt oder sei sonst mit ihm verbunden.

3.

Die Verwendung von Microsoft Box Shots auf Software-Verpackungen Dritter ist nicht gestattet.

4.

Box Shots von Microsoft-Produkten dürfen nicht das auffälligste visuelle Element sein. Ihr Produkt, Ihr Firmenname, Ihre Logos oder Ihre Grafiken müssen erheblich größer sein als die Box Shots des Microsoft-Produktes.

5.

Sie dürfen nur von Microsoft genehmigte Box Shots verwenden. Sie dürfen KEINE Teile der Grafiken, Illustrationen oder Ausstattungsmerkmale der Verpackung nutzen. Auch dürfen Sie die Boxshots in keiner Weise, außer hinsichtlich der Größe, verändern, um die Abbildungen Ihren Bedürfnissen anzupassen.

6.

Der Urheberrechtsvermerk muss lauten: "Nachdruck der Box Shots von Microsoft-Produkten mit freundlicher Erlaubnis der Microsoft Corporation".

7.

Falls (ein) Microsoft-Produkt(e) erwähnt (wird) werden, muss der vollständige Name des/der Microsoft-Produkt(e) bei der ersten und markantesten Erwähnung genannt werden, oder so frühzeitig, wie es in diesem Rahmen möglich ist. Die Marke(n) von Microsoft müssen so verwendet werden, wie sie auf der Microsoft-Produktverpackung erscheinen. In einer Fußnote muss Microsoft als Inhaber der Marke genannt werden. Detaillierte Informationen zur korrekten Nutzung unserer Marken finden Sie auf unserer Trademark-Seite.

Eine weitere schriftliche Genehmigung wird weder notwendig sein noch ausgestellt werden. Wenn die von Ihnen geplante Nutzung nicht unter diese Richtlinien fällt, wird Ihnen von der Permissions/Copyright Group keine Sondergenehmigung ausgestellt werden.

Wenn Sie ein OEM, System Builder oder Reseller sind und Bildmaterial als Verkaufsunterstützung, d.h. zu Marketing-Zwecken benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Microsoft Account Manager auf oder informieren Sie sich auf unserer Partnerseite über die im Rahmen unserer Partnerkampagnen verfügbaren Box Shots.

ClipArt

Clipart

In einigen Fällen kann Microsoft seinen Endbenutzern keine Genehmigung erteilen, ClipArt aus Microsoft-Produkten zu vervielfältigen, weiterzuvertreiben oder zu modifizieren, da ClipArt aus diesen Produkten möglicherweise im Eigentum von Dritten steht und an Microsoft nur lizenziert wurde. Die Eigentumsverhältnisse der ClipArt sind unter Umständen im Produkt genannt.

Bitte überprüfen Sie Ihren Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) und die übrige, dem Microsoft-Produkt beiliegende Produktdokumentation, um festzustellen, ob die von Ihnen beabsichtigte Nutzung unter die Bestimmungen des Vertrages fällt. Microsoft kann Ihnen bei dieser Entscheidung nicht behilflich sein, und die Permissions/Copyright Group wird Ihnen keine Sondergenehmigung ausstellen.

Bitte beachten Sie: ClipArt aus bestimmten Microsoft-Produkten darf nicht kommerziell weitervertrieben oder zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Darüber hinaus gibt es möglicherweise noch weitere rechtliche Aspekte, die Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie urheberrechtlich geschütztes Material benutzen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Rechte durch besondere Bekanntheit, Marken- und Logo-Rechte). Microsoft wird Sie bei der Entscheidung, ob eine Nutzung kommerziell oder nicht kommerziell erfolgt, nicht unterstützen können; ebensowenig können wir Sie zum Markenrecht oder zu Rechten durch besondere Bekanntheit juristisch beraten. Wenn Sie Schwierigkeiten haben zu entscheiden, ob die von Ihnen beabsichtigte Nutzung gestattet ist oder ob andere rechtliche Aspekte bedacht werden müssen, sollten Sie den Rat eines in Urheberrechtsfragen spezialisierten Rechtsanwaltes einholen.

Falls Sie oder Ihr Anwalt feststellen sollten, dass die von Ihnen geplante Nutzung von Microsoft ClipArt rechtmäßig ist, bitten wir Sie bei der Bezugnahme auf Microsoft-Produkte, unsere Marke(n) in einer Anmerkung oder dem Urheberrechtsvermerk Ihres Schriftstücks, Projekts oder Produkts ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Bitte besuchen Sie unsere Trademark-Seite, auf der Sie detaillierte Informationen zur korrekten Nutzung von Microsoft-Marken finden.

Wenn Sie ein(e) lizenzierte(r) Nutzer(in) eines Microsoft-Produkts sind, das die ClipArt Gallery (CAG) Version 3.0 (oder aktueller) enthält, besuchen Sie bitte die Clip Art & Media on Office Online Website, auf der in einem Nachtrag zu Ihrem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für das Microsoft-Produkt zusätzliche Rechte aufgeführt sind. Diese in dem Nachtrag dargelegten zusätzlichen Rechte gelten nicht für ClipArt, das in früheren Versionen von Microsoft-Produkten enthalten ist, die in der nachfolgenden Liste aufgeführt sind. Ferner gelten die zusätzlichen Rechte nicht zwangsläufig für das ClipArt, das in den unten aufgeführten Microsoft-Produkten geliefert wird. Vielmehr gilt der Nachtrag nur für den Inhalt, der bei Clip Art & Media on Office Online zum Download bereitgestellt wird.

Um sich für die zusätzlichen Rechte zu qualifizieren, die unter dem Nachtrag gewährt werden, müssen Sie eine gültige Lizenz für eines der nachfolgenden Produkte (oder für eine aktuellere Version eines dieser Produkte) besitzen bzw. erwerben:

MICROSOFT OFFICE 97 (oder aktueller)

MICROSOFT WORD 95/ Version 7.0 (oder aktueller)

MICROSOFT EXCEL 97/ Version 8.0 (oder aktueller)

MICROSOFT POWERPOINT 97/ Version 8.0 (oder aktueller)

MICROSOFT PUBLISHER 97 (oder aktueller) (siehe * unten)

MICROSOFT FRONTPAGE 98 (oder aktueller) (einschließlich Image Composer)

MICROSOFT HOME PUBLISHING 99 (oder aktueller)

MICROSOFT PICTURE IT! 99/ Version 3.0 (oder aktueller)

MICROSOFT PHOTODRAW 2000 (oder aktueller)

MICROSOFT WORKS Version 4.0 (oder aktueller)

Den Nachtrag (der Ihnen zusätzliche Nutzungsrechte für ClipArt und andere Inhalte aus Clip Art & Media on Office Online gewährt) finden Sie unter http://office.microsoft.com/clipart. BITTE BEDENKEN SIE, dass Sie, um sich für zusätzliche Rechte zu qualifizieren, eine gültige Lizenz für eines der oben aufgeführten Produkte (oder eine aktuellere Version davon) besitzen oder erwerben müssen. (Falls Sie eine frühere Version dieser Microsoft-Produkte nutzen, siehe ** unten.) Um weitere Informationen über diese Produkte bzw. Versionsnummern zu erhalten oder ein aktuelles Microsoft-Produkt zu bestellen, das Microsoft ClipArt Gallery Version 3.0 oder höher enthält, setzen Sie sich bitte mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung. Wenn Sie Hilfe bei der Auslegung Ihrer Rechte gemäß Ihrer Microsoft-EULA oder dem Nachtrag zur EULA benötigen, wenden Sie sich bitten an einen in Urheberrecht spezialisierten Rechtsbeistand.

*Zusätzliche Anmerkung zu Microsoft Publisher (jede Version):
Wenn sich Ihre Anfrage auf die Nutzung einer beliebigen Version von Microsoft Publisher und den darin enthaltenen urheberrechtlich geschützten Bildern bezieht, sind Ihre Rechte in Ihrem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) sowie in der Online-Hilfe-Datei beschrieben (Suchbegriffe: "ClipArt" oder "Rechtliche Beschränkungen").

**Zusätzliche Anmerkung zu ClipArt aus früheren Versionen der o.g. Microsoft-Produkte:
Wenn Sie eine ältere Version der oben aufgeführten Produkte nutzen, sind Sie nicht für die zusätzlichen Rechte gemäß dem Nachtrag oder den zusätzlichen Inhalt unter http://office.microsoft.com/clipart qualifiziert. Wenn Sie zur Zeit nicht auf eine aktuellere Version eines dieser Microsoft-Produkte updaten können, lesen Sie bitte die nachfolgende Tabelle, um Ihre Rechte hinsichtlich der Nutzung von ClipArt, das in diesen Produkten enthalten ist, festzustellen.

Nutzung von ClipArt aus früheren Produktversionen

Microsoft-Produkt: Name und Version

MICROSOFT OFFICE 97 (oder aktueller)
MICROSOFT WORD 95/ Version 7.0 (oder aktueller)
MICROSOFT EXCEL 97/ Version 8.0 (oder aktueller)
MICROSOFT POWERPOINT 97/ Version 8.0 (oder aktueller)
MICROSOFT PUBLISHER 97 (oder aktueller)
MICROSOFT FRONTPAGE 98 (oder aktueller) (einschließlich Image Composer)
MICROSOFT HOME PUBLISHING 99 (oder aktueller)
MICROSOFT PICTURE IT! 99/ Version 3.0 (oder aktueller)
MICROSOFT PHOTODRAW 2000 (oder aktueller)
MICROSOFT WORKS Version 4.0 (oder aktueller)

Ist kommerzielle Nutzung zulässig?

Für Microsoft Power Point: Nur innerhalb von Präsentationen.

Für Microsoft Publisher: Siehe EULA oder in der Microsoft Publisher Hilfedatei unter dem Stichwort "Grafik".

Für alle anderen Produkte ist kommerzielle Nutzung untersagt.

Microsoft kann Ihnen nicht helfen, eine kommerzielle Nutzung festzustellen. Eine kommerzielle Nutzung kann jedoch folgendes einschließen, ohne darauf beschränkt zu sein:

a) der Vertrieb von Inhalt oder Bearbeitungen auf eigenständiger Basis oder als Teil einer Sammlung, oder als Teil eines Produktes oder eines Dienstes für den Weiterverkauf, wo der wesentliche Wert dieses Produkts oder dieses Dienstes der Inhalt ist,

b) die Übertragung oder die Verbreitung des Inhalts durch ein Sendemedium wie z.B. Fernsehen,

c) die Nutzung des Inhalts in Bezug auf identifizierbare natürliche oder juristische Personen auf eine Art, die Sponsoring oder Empfehlung impliziert,

d) die Nutzung des Inhalts im elektronischen Format einschließlich Online-Nutzung.

Ist die Nutzung für ein Geschäfts-Logo zulässig?

Für ClipArt gibt es keine Erlaubnis oder Genehmigung für die Nutzung als Handelsmarke oder Logo in Verbindung mit Produkten oder Diensten eines Unternehmens. Microsoft gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Recht der Nutzer, ClipArt auf diese Weise zu verwenden. Wenn Sie die Nutzung von ClipArt zu diesem Zweck erwägen, sollten Sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen, da die Nutzung von ClipArt Handelsmarken oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen könnte.

Ist die nicht-kommerzielle/geschäftsinterne/persönliche Nutzung zulässig?

Ja

Gibt es ein alternatives Microsoft-Produkt?

Ja, Clip Art & Media on Office Online (http://office.microsoft.com/clipart). Wenn Sie ein(e) lizenzierte(r) Nutzer(in) von Microsoft Office und der Clip Art & Media on Office Online sind, dürfen Sie nur ClipArt, das auf dieser Website bereitgestellt worden ist, und nur gemäß den Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrages auf dieser Website nutzen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie, um sich für zusätzliche Rechte zu qualifizieren, eine gültige Lizenz für Clip Gallery 3.0 oder aktueller besitzen oder erwerben müssen (möglicherweise wird ein Update erforderlich sein).
**Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, holen Sie bitte den Rat eines in Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltes ein. Es werden keine Sondergenehmigungen ausgestellt.

Icons

Icon

Microsoft gestattet grundsätzlich keine Nutzung unserer Icons zu Werbezwecken, in Büchern oder sonstigen Druckerzeugnissen, auf Kleidung oder anderen Werbegegenständen, Online- und Internetadressen, in Software-Anwendungen, in Fernsehsendungen, Werbespots, Filmen oder auf Videobändern, da sie NICHT als "Artwork" oder Designelemente genutzt werden dürfen.

AUSNAHMEN:
Die Nutzung unserer Icons ist in Verbindung mit einem Schulungshandbuch oder mit Schulungsdokumentation, das/die für und/oder über ein Microsoft-Produkt geschrieben wurde, zulässig. In diesen Fällen muss die Nutzung der Microsoft-Icons in einem engen Zusammenhang mit der Funktion des Icons innerhalb der Microsoft-Software stehen und darf nicht als grafisches Element oder grafische Gestaltung für Ihre eigenen Zwecke benutzt werden. Ferner dürfen Icons nicht modifiziert oder verändert werden und müssen das Erscheinungsbild haben, das sie innerhalb der Microsoft-Software haben würden.

Zusätzlich ist unabhängigen Software-Anbietern (ISV's) möglicherweise die Nutzung von Icons erlaubt, die in Microsoft-Software Development Kits (SDK's) und bestimmten anderen Programmiertools und –anwendungen (wie z. B. Visual Basic oder Visual C++) speziell zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt, die Nutzung von Icons wird im Microsoft-Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ausdrücklich geregelt. Bitte prüfen Sie Ihre EULA, um Ihre Berechtigung zur Nutzung von Microsoft-Icons zu ermitteln.

Wenn Sie sich an diese Richtlinien halten, wird eine weitere schriftliche Genehmigung weder notwendig sein noch ausgestellt werden.

Karten aus Microsoft AutoRoute, Microsoft Expedia Streets und/oder Microsoft Expedia Trip Planner

AutoRoute

Bitte beachten Sie, dass Microsoft vertraglichen Beschränkungen der Anbieter von Inhalten unterliegt, was die Anzahl an Karten und die erlaubte Art der Nutzung durch Anwender betrifft. Anwender dieser Kartenprodukte sind derzeit auf den Weitervertrieb von nicht mehr als 1.000 Exemplaren einer Karte aus Microsoft AutoRoute, Microsoft Expedia Streets oder Microsoft Expedia Trip Planner beschränkt, die ausschliesslich zu nicht-kommerziellen Zwecken erstellt und vertrieben werden dürfen. Diese Einschränkungen gelten für alle Vertriebsformen, einschließlich des Vertriebs auf einer Website.

Für eine kommerzielle Nutzung oder falls Sie mehr als 1.000 Exemplare einer Karte aus den CD-ROM-Versionen von Microsoft AutoRoute, Microsoft Expedia Streets und Microsoft Expedia Trip Planner vertreiben möchten, müssen Sie diese Rechte direkt von unserem Anbieter Geographic Data Technology erwerben. Bitte nehmen Sie diesbezüglich mit dem GDT Business Development Dept. Kontakt auf.

Karten aus Microsoft Encarta

Encarta

Inhalte, die in Produkten der Microsoft Interactive Media Division enthalten sind ("Multimediainhalte"), sind zum Teil vom Urheberrechtsinhaber an Microsoft lizenziert worden. Microsoft ist daher möglicherweise nicht berechtigt, Ihnen eine Erlaubnis zum Kopieren, Weitervertreiben oder Nachdrucken eines Teils der Grafiken oder Karten zu erteilen. Unter Umständen müssen Sie sich direkt an den Urheberrechtsinhaber wenden.

Bitte beachten Sie, dass Inhalte aus Multimediaprodukten von Microsoft nicht kommerziell weitervertrieben oder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden dürfen. Wenden Sie sich hierfür bitte an gewerbliche Anbieter.

Bei Microsoft Encarta handelt es sich konzeptionell um ein digitales Lexikon, das den gleichen Zweck wie Nachschlagewerke in Buchform verfolgt, nämlich den der Wissensvermittlung. AUSNAHMEN bestehen lediglich für rein private Nutzung oder z.B. für Sammlungen für den Unterrichtsgebrauch, darüber hinaus ist eine Weiterverbreitung der Inhalte jedoch nicht vorgesehen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen bei der Frage, ob die von Ihnen gewünschte Nutzung in den vom Urheberrecht zugelassenen Bereich fällt nicht unterstützen können. Überprüfen Sie bitte Ihren Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) sowie weitere dem Produkt beiliegende Produktdokumentationen (z.B. Hilfe-Dateien), um festzustellen, ob die von Ihnen beabsichtigte Nutzung unter die Bestimmungen des Vertrags fällt. Die Nutzung kann unter Umständen gestattet sein.

Falls Sie zu der Auffassung gelangen, dass es zulässig ist, bestimmte Inhalte aus einem Microsoft-Multimediaprodukt aufzunehmen, bitten wir Sie bei der Bezugnahme auf Microsoft-Marken einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk gemäß unseren Trademark Guidelines anzubringen.

AUSNAHMEN: Wenn Sie Herausgeber von Schulbüchern für den Unterrichtsgebrauch sind, liegen möglicherweise die Voraussetzungen von § 46 UrhG vor (Schranken des Urheberrechts - Sammlungen für den Unterrichtsgebrauch).

Karten aus Microsoft MapPoint

MapPoint

Bitte beachten Sie, dass Microsoft vertraglichen Beschränkungen der Anbieter von Inhalten unterliegt, was die Anzahl an Karten und die erlaubte Art der Nutzung durch Anwender betrifft. Anwender dieser Kartenprodukte sind derzeit auf den Weitervertrieb von nicht mehr als 1.000 Exemplaren einer Karte aus Microsoft MapPoint beschränkt, vorausgesetzt, Sie verkaufen oder unterlizenzieren diese reproduzierten Karten nicht weiter. Sie sind verpflichtet, alle rechtlichen Hinweise, die in den Karten enthalten sind, beizubehalten und dürfen diese nicht löschen oder abändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechtshinweise. Diese Einschränkungen gelten für alle Vertriebsformen, einschließlich des Vertriebs auf einer Website.

Wenn Sie sich an diese Richtlinien halten, wird eine weitere schriftliche Genehmigung weder notwendig sein noch ausgestellt werden.

Für die Version Microsoft MapPoint 2002 gilt folgendes:

Aus MapPoint können Sie Text und Karten in die Zwischenablage kopieren und in andere Dokumente einfügen. Diese Funktion ist für den persönlichen Gebrauch des Produkts vorgesehen. Solange Sie die Copyright-Anmerkungen nicht aus der Karte entfernen und die Karte nicht verkaufen, können Sie eine Karte in Ihr Textverarbeitungsprogramm kopieren und für ein Flugblatt, eine Broschüre oder anderes Werbematerial verwenden. Sie dürfen Karten auch ausdrucken und an beliebige Orte mitnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechtsgesetze Ihnen nicht gestatten, eine Karte oder einen Artikel für kommerzielle Veröffentlichungen (wie Firmenrundschreiben oder Zeitschriften) zu verwenden. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen gewerblichen Anbieter. Wenn Sie eine Karte oder einen Artikel im Internet bereitstellen möchten, ist ein Urheberrechtsvermerk erforderlich.

Diese Beispiele dienen nur der Veranschaulichung und stellen keine Eingrenzung des anwendbaren Rechts dar. Weitere Informationen zur zulässigen Verwendung der Software entnehmen Sie bitte dem Lizenzvertrag, den Sie zusammen mit MapPoint erhalten haben.

Links zur Microsoft-Website

Microsoft hat grundsätzlich keine Einwände, wenn Dritte Links auf unsere Internetseiten setzen. Wir ziehen es allerdings vor, wenn jegliche Bezugnahme auf unseren Firmennamen oder unsere Produktnamen in einfacher Schrift und in einem einfachen Format erscheinen, und wenn Sie angemessene Formulierungen benutzen wie z.B. "Hier zu microsoft.com/germany" oder "Bitte hier klicken für weitere Infos über Microsoft Internet Explorer". Firmen-Logos von Microsoft oder Abbildungen aus anderen Microsoft-Grafiken oder -Logos dürfen nicht dazu benutzt werden, um diese Links herzustellen, es sei denn, Sie verwenden eines unserer offiziellen Microsoft Link-Logos. Bitte besuchen Sie unsere Trademark Website, um weitere Informationen zu den aktuellen Microsoft Link Logo-Programmen zu bekommen.

Außer den Logos, die im Rahmen der offiziellen Link-Logo-Programme erhältlich sind, dürfen Sie kein Microsoft-Logo oder keine Microsoft-Grafik nutzen, um den Link herzustellen.

Logos

Logos

Die Nutzung von Microsoft-Logos ist grundsätzlich nicht gestattet. Nur die Logos, die wir im Rahmen unserer offiziellen Logo-Lizenzprogramme anbieten, stehen zur Lizenzierung zur Verfügung.

AUSNAHME: Unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung unseres Corporate Logos (den Microsoft-"Schriftzug") für Dritte möglich. Bitte überprüfen Sie hierzu unsere Microsoft Corporate Logo Guidelines. Jede Nutzung, die nicht diesen Richtlinien entspricht, ist streng verboten.

Wenn Sie in Microsoft-Logo nutzen möchten, um auf Ihrer Homepage einen Link zur Microsoft-Website zu setzen, informieren Sie sich bitte unter dem Abschnitt Links zur Microsoft Website. Wenn Sie Interesse an der Nutzung eines bestimmten Logos haben, sollten Sie sich die verschiedenen Logolizenzprogramme anschauen, die bei Microsoft verfügbar sind. Wenn für Ihre Zwecke keines dieser Programme in Frage kommt, stellt möglicherweise die Verwendung eines Box Shots eine sinnvolle Alternative für Sie dar. Oder Sie entscheiden sich möglicherweise dafür, auf ein Microsoft-Produkt nur in dem Umfang zu verweisen, wie es in unseren Trademark Guidelines näher beschrieben wird.

Wenn Sie ein OEM, System Builder oder Reseller sind und Bildmaterial als Verkaufsunterstützung, d.h. zu Marketing-Zwecken benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Microsoft Account Manager auf oder informieren Sie sich auf unserer Partnerseite über die im Rahmen unserer Partnerkampagnen verfügbaren Box Shots.

Microsoft Agent-Figuren, Office Assistants und andere Microsoft-Figuren

Microsoft Agent-Figuren. Nach den Bestimmungen des Microsoft Agent-Lizenzvertrages ist es Entwicklern nur gestattet, die Figuren abzubilden, die Microsoft aus der Agent-Programmierungs-Schnittstelle bereitgestellt hat oder die Figuren als unmodifiziertes Bild anzuzeigen, sofern dieses Bild dazu benutzt wird, um die Auswahl einer Figur durch einen Nutzer für eine Agent-aktivierte Anwendung oder Website, die mit Skript versehen ist, zu unterstützen. In diesen Fällen muss, wie in dem Microsoft Agent-Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) vorgesehen, der Hinweis "Verwendet Microsoft Agent-Technologie" sowie ein Urheberrechtsvermerk für die Figur enthalten sein.

Die einfache Nutzung von Microsoft Agent gestattet dem Entwickler nicht, die Microsoft Agent-Figuren nach Belieben zu nutzen. Ferner sind Sie nach dem Microsoft Agent-Lizenzvertrag nicht berechtigt, eine von Microsoft bereitgestellte Figur irgendwie zu verändern. Dies schließt die Bezeichnung der Figur, wie sie von Microsoft bereitgestellt wurde, ein, ohne darauf beschränkt zu sein. Sie sind auch nicht berechtigt, die Bezeichnung einer Figur zu Ihrem eigenen Produktnamen hinzuzufügen, weil dies Ihre alleinige Inhaberschaft an dem Zeichen implizieren würde.

Eine Nutzung von Figuren von Microsoft Agent-Figuren ist jedoch innerhalb eines Screen Shots zulässig, aber nur, wenn das Bild unverändert ist und als Teil des Bildschirmsanblicks der Anwendung zu dem Zweck der Veranschaulichung der Microsoft Agent-Technologie im Einsatz erscheint. Bitte beachten Sie, dass hier unsere Screen Shot-Richtlinen sowie die Nutzungsbeschränkungen, die in dem Microsoft Agent-Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) enthalten sind, gelten. Dies umfasst auch die Voraussetzung, Urheberrechtsvermerke für jedes Microsoft Agent-Zeichen, das benutzt wird, zu zeigen. Die Nutzung eines Microsoft-Zeichens als allgemeines Produkt-Logo, "Kunst" oder Gestaltungselement ist streng verboten.

BITTE BEACHTEN SIE, dass diese Bedingungen und Beschränkungen nur für Figuren gelten, die unmittelbar von Microsoft zur Nutzung mit Microsoft Agent bereitgestellt werden. Figuren, die von Dritten erstellt werden, unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Inhabers dieser Zeichen. Entwickler, die ihre eigenen einmaligen Figuren mit dem Microsoft Agent Character Editor erstellen, sind uneingeschränkt berechtigt, sie zu nutzen, zu vertreiben und zu lizenzieren, wie sie es für geeignet halten.

Office Assistants. Außer als integriertes Software-Element oder -Leistungsmerkmal als Teil eines Microsoft-Softwareprodukts ist die Nutzung von allen Office Assistants untersagt.

AUSNAHMEN: Die Nutzung von Office Assistant ist innerhalb eines Screen Shots eines Microsoft-Produkts in Verbindung mit einem Schulungshandbuch oder mit Schulungsdokumentation, das/die für und/oder über ein Microsoft-Produkt geschrieben wurde, zulässig. In diesen Fällen muss die Nutzung von Screen Shots, die Office Assistant enthalten, in einem engen Zusammenhang mit der Funktion des Office Assistant innerhalb der Microsoft-Software stehen und darf nicht als grafisches Element oder grafische Gestaltung für Ihre eigenen Zwecke benutzt werden. Ferner dürfen die Office Assistants nicht modifiziert oder verändert werden und müssen das Erscheinungsbild haben, das sie innerhalb des Microsoft-Softwareprodukts haben würden. Bitte sehen Sie unsere Screen Shot-Richtlinien durch.

Andere Microsoft-Figuren. Die Figuren aus Microsoft-Produkten unterliegen einer ausschließlichen Lizenz und dürfen auf keine Weise durch Dritte benutzt werden.

Schriftarten (Fonts)

Schriftarten

Siehe Schriftarten (Fonts) im Abschnitt über Software auf dieser Website.

Screen Shots (Bildschirmkopien)

Screenshot

Microsoft hat keine Einwände gegen die Nutzung von Screen Shots unserer Softwareprodukte in Werbung, auf Produktverpackungen und in Dokumentationen, in Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Videobändern, in Lehrsoftware-Anwendungen, auf Seiten im World Wide Web oder in Fernsehsendungen, Werbespots und Filmen ("Ihr Produkt"), solange die Nutzung nicht abwertend ist und Sie die folgenden zusätzlichen Richtlinien einhalten, die von Zeit zu Zeit geändert werden können.

Wenn Ihre Nutzung im Rahmen dieser Richtlinien erfolgt, wird eine weitere schriftliche Genehmigung weder notwendig sein noch ausgestellt werden. Falls Sie bei der Auslegung dieser Richtlinien Hilfe benötigen, holen Sie bitte den Rat eines in Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltes ein.

Sie sind NICHT berechtigt, folgende Arten von Screen Shots zu nutzen:

Screen Shots von Beta-Produkten oder nicht-freigegebenen Produkten (bitte beachten Sie, dass, wenn das Produkt für die Öffentlichkeit freigegeben wurde, Sie es weiterhin nutzen dürfen, wenn Sie diese veröffentlichten Richtlinien befolgen)

Screen Shots, die Fotos oder andere Bilder enthalten, die direkt durch Firmennamen, Marken, Logos o.ä. gekennzeichnet sind

Screen Shots von Media Clips (z.B. aus Microsoft Net Show, Windows Media Player)

Bitte beachten Sie ferner, dass die Microsoft Corporation auf Screen Shots, die Inhalte von Dritten enthalten, keinen Einfluss hat und deswegen diesbezüglich weder Stellung nimmt noch Garantien abgibt.

Für Boot-Up Screens, Opening Screens oder Splash Screens von Microsoft gilt:

Boot-Up Screens, Opening Screens oder Splash Screens von Microsoft dürfen nur in der Dokumentation für Ausbildungsmaterialien oder Bücher, die über Microsoft-Technologie geschrieben wurden, benutzt werden. Jegliche andere Nutzung von Microsoft-Splash Screens, einschließlich der Nutzung in Marketing-Materialien, ist streng verboten.

Für Screen Shots, die Microsoft Agents und/oder Office Assistants enthalten, gilt:

Screen Shots, die Microsoft Agents enthalten, müssen in den Anwendungsbereich des Endbenutzer-Lizenzvertrages für Microsoft Agent, der unten dargestellten Screenshots-Richtlinien und der Richtlinien für Microsoft Agent fallen. Wenn Ihre beabsichtigte Nutzung durch die Lizenz oder die Richtlinien, die sich auf dieser Website befinden, eingeschränkt ist, ist Ihre Nutzung des Microsoft Agent streng verboten.

Screen Shots, die Microsoft Office Assistants enthalten, müssen die unten dargestellten Screenshot-Richtlinien und die Office Assistant-Richtlinien einhalten.

Für jede Nutzung von Screen Shots gilt:

1.

Sie dürfen bei der Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten Microsoft oder eines seiner Produkte nicht herabsetzen.

2.

Sie dürfen Produkte, Produktnamen, Firmennamen, Screen Shots oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material von Microsoft nicht auf eine Weise nutzen, die den Eindruck erweckt, Microsoft sei ein Sponsor Ihres/Ihrer Produkte(s) oder Dienstleistung(en), unterstütze diese oder stehe sonst mit diesen in Verbindung.

3.

Sie dürfen zwar zum Aufnehmen der Screens von Microsoft-Produkten Ihre eigene Technologie verwenden und die Größe Ihren Bedürfnissen anpassen, aber Sie dürfen dabei nicht das Bild und/oder Titelleisten, Dropdownlisten, Dialogfelder oder Icons des Screens auf irgendeine Weise verändern. Screen Shots müssen genau so wiedergegeben werden, wie sie in einem Microsoft-Produkt erscheinen würden.

4.

Screen Shots aus Microsoft-Produkten sind auf den folgenden Materialien erlaubt, dürfen jedoch nicht das auffälligste visuelle Element in diesen Materialien sein. Des Weiteren dürfen nicht mehr als 10 % Ihrer Inhalte aus Microsoft Screen Shots bestehen. Beispiele: Marketingmaterialien, Anzeigen, Bucheinbände, Produktverpackungen und andere Werbematerialien.

Werbeanzeigen/Bücher/Produktverpackungen/Andere Druckerzeugnisse
Zusätzlich zu den o.g. Regeln 1-4 gilt folgendes:

5.

Falls Microsoft-Produkte erwähnt werden, muss der vollständige Name des/der Microsoft-Produkt(e) bei der ersten und markantesten Erwähnung genannt werden, oder so frühzeitig, wie es in diesem Rahmen möglich ist. Die Marke(n) von Microsoft sollten so verwendet werden, wie sie auf der Microsoft-Produktverpackung erscheinen.

6.

In einer Fußnote muss Microsoft als Inhaber der Marke genannt werden.

7.

Der Urheberrechtsvermerk muss lauten: "Nachdruck der Screen Shots mit freundlicher Erlaubnis der Microsoft Corporation".

Videos
Zusätzlich zu den o.g. Regeln 1-7 gilt folgendes:

8.

Die Angabe der Marken- und Urheberrechtsinhaber muss in Form eines hierzu bestimmten Screens und/oder eines Aufklebers auf jedem Produkt erfolgen.

Software-Anwendungen
Zusätzlich zu den o.g. Regeln 1-8 gilt folgendes:

9.

In Ihrem Produkt muss vorgesehen sein, dass die Screen Shots des/der Microsoft-Produkt(e) mindestens nach fünf Screen Shots aus dem/den Microsoft-Produkt(en) durch akustische und/oder visuelle Anweisungen überlagert werden, damit mögliche Unklarheiten in Bezug auf die Verschiedenheit des Microsoft-Produkts und Ihres Produkts vermieden werden.

10.

Ihr Produkt darf keinen tatsächlichen Zugang auf das Microsoft-Produkt erlauben, damit keinerlei Irreführung in Bezug auf die Verschiedenheit des Microsoft-Produkts und Ihres Produkts erfolgt, es sei denn, das Microsoft-Produkt wurde vom Anwender lizenziert.

Internet-/World Wide Web-Seiten (Online)
Es gelten die o.g. Regeln 1-10

Fernsehen/Werbespots/Filme ("Produktion")
Zusätzlich zu den o.g. Regeln 1-4 "Für jede Nutzung" gilt folgendes:

11.

Falls zutreffend, soll jede markante Nutzung von Screen Shots, die auf Standfotos aufgenommen wurden (die beispielsweise zur Werbung für Ihre Produktion genutzt werden könnten), eine Angabe über die Inhaberschaft von Urheberrecht und Marken enthalten, in der der vollständige Name des/der Microsoft-Produkt(e) genannt wird und die Marken so geschrieben werden, wie sie auf dem/den Microsoft-Produkt(en) erscheinen, zum Beispiel so: "Nutzung des (der) Screen Shots) von [NAME DES MICROSOFT-PRODUKTS EINFÜGEN] mit freundlicher Genehmigung der Microsoft Corporation".

12.

Falls zutreffend, sollte jede gedruckte Nutzung von Microsoft-Marken während der Dreharbeiten für die Produktion den vollständigen Namen des/der Microsoft-Produkte(e) enthalten, und auf die Microsoft-Marken sollte in der gleichen Form wie auf dem/den Produkt(en) selbst verwiesen werden.

13.

BITTE BEACHTEN SIE: Falls in Ihrer Produktion markante Verweise auf Microsoft-Produkte oder -Marken erfolgen, senden Sie bitte eine schriftliche Anfrage, der Sie eine Kopie des Drehbuchs und andere Informationen beifügen, in der Form wie weiter unten beschrieben.

Es ist keine andere Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten gestattet; Sondergenehmigungen werden hierfür nicht erteilt.


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