Produktivitätslösungen für gemeinnützige Organisationen
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Sicherheit, Compliance und Datenschutz
Häufig gestellte Fragen
Microsoft unterstützt berechtigte gemeinnützige Organisationen mit Zuschüssen und Rabatten – z. B. für Clouddienste wie Microsoft 365, Office 365, Azure und Dynamics 365, Surface-Hardware und lokal installierte Software. Verschiedene Microsoft-Niederlassungen bieten zudem regelmäßig Schulungen an, durch die gemeinnützige Organisationen lernen, wie sie Technologie besser einsetzen und ihre Mission erfolgreich umsetzen können. Hinweis: Einige Programme sind nicht in allen Ländern verfügbar.
Informieren Sie sich zuerst über unsere Berechtigungskriterien, und beantragen Sie dann ein Produkt auf Spendenbasis bzw. zu einem ermäßigten Preis.
Ja. Eine gemeinnützige Organisation, deren Berechtigung für Microsoft 365 Non-Profit bestätigt wurde, kann sowohl kommerzielle Produkte erwerben als auch Non-Profit-Angebote nutzen.
Microsoft empfiehlt die Zusammenarbeit mit einem Partner in Ihrem Land, der den Aufbau und die technologische Ausstattung gemeinnütziger Organisationen unterstützt. Zu diesen gemeinnützigen Netzwerken zählen TechSoup und Tech Impact.
Gemeinnützige und Nichtregierungsorganisationen müssen:
in den jeweiligen Ländern als gemeinnützig anerkannt sein
auf einer nicht auf Gewinn ausgerichteten Basis arbeiten
für das örtliche Gemeinwesen von Nutzen sein
die Anti-Diskriminierungsrichtlinie von Microsoft nachweislich einhalten
die Lizenzvergabe nur an berechtigte Mitarbeiter sicherstellen
sicherstellen, dass sie Lizenzen nur für sich selbst verwenden und nicht für Partner, verbundene Unternehmen oder Schwesterorganisationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zu den Berechtigungskriterien.
Wir sind bemüht, Ihre Anspruchsberechtigung schnellstmöglich zu klären, in Einzelfällen kann das Verfahren jedoch bis zu 20 Arbeitstage dauern. Die Dauer der Bearbeitung hängt auch davon ab, wie zügig eine gemeinnützige Organisation zusätzliche Dokumente und landesübliche Unterlagen einreicht.
Non-Profit-Lizenzen auf Spendenbasis sind ausschließlich für bezahlte Mitarbeiter gemeinnütziger Organisationen sowie für ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder vorgesehen. Lizenzen zu ermäßigten Preisen können von allen Mitarbeitern und freiwilligen Helfern gemeinnütziger Organisationen erworben werden. Leistungsempfänger, Mitglieder oder Spendengeber gemeinnütziger Organisationen sind NICHT zum Erhalt von Non-Profit-Lizenzen oder -Abonnements berechtigt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zu Berechtigungskriterien.