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Teilnahmerichtlinie für Microsoft Open Value für verbundene Unternehmen

Das Microsoft Open Value-Programm und die Open Value Subscription-Option ermöglichen Kunden, Vereinbarungen und damit verbundene Vorteile – wie z. B. Preisniveaus, zentralisierte Lizenzverwaltung und Lizenzübertragung – mit ihren rechtlich verbundenen Unternehmen in einer „definierten Region“ zu teilen. Die Konsolidierung des Erwerbs, die Übertragung von Lizenzen und die Vergabe von Unterlizenzen ist außerhalb der Grenzen der unten angegebenen „definierten Region“ nicht zulässig. Der Begriff „verbundenes Unternehmen“ wird in der jeweiligen Open Value-Vereinbarung definiert.

Die folgende Tabelle zeigt die Grenzen der „definierten Region“ für die Teilnahme verbundener Unternehmen im Rahmen der Open Value-Optionen. Kunden und Handelspartner müssen Verträge mit Handelspartnern innerhalb derselben „definierten Region“ unterzeichnen und bei ihnen Bestellungen aufgeben. Für Vertriebspartner können andere lokale Beschränkungen gelten.

Hinweis: Die Tabelle gilt nicht für die Open Value-Optionen für BildungsorganisationenBehörden oder für gemeinnützige Organisationen. Bei diesen Programmen ist die „definierte Region“ das Land, in dem der Kunde ansässig ist. Open Value für gemeinnützige Organisationen wird nur in ausgewählten Regionen angeboten.

 

Definierte Open Value-Regionen

Teilnahme verbundener Unternehmen und Transaktion in den Grenzen der „definierten Region“

  • Kanada
  • USA
  • Argentinien und Uruguay
  • Bolivien
  • Brasilien
  • Chile
  • Kolumbien
  • Ecuador
  • Mexiko
  • Paraguay
  • Peru
  • Venezuela
  • Mittelamerika: Belize, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama
  • Karibik: Jamaika, Bahamas, Bermuda, Kaimaninseln, Trinidad und Tobago, Dominikanische Republik, Puerto Rico und andere Karibikinseln
  • Länder der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EU/EFTA)
  • Mittel- und osteuropäische Länder/Regionen, die nicht der EU/EFTA angehören, einschließlich Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien und Ländern, die zur Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) gehören Anmerkung: Russland ausgenommen.
  • Russland
  • Elfenbeinküste, Ägypten, Israel, Kenia, Marokko, Saudi-Arabien, Südafrika, Türkei, Simbabwe, Mittelmeerraum und andere Länder des Nahen Ostens und Afrikas
  • Australien, Brunei, Indonesien, Korea, Malaysia, Neuseeland, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam und andere Länder in der Region Südostasien und Pazifik
  • Japan
  • China, Hongkong SAR, Macao SAR und Taiwan
  • Indien
  • Bhutan, Bangladesch, Malediven, Nepal und Sri Lanka